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Wer entscheidet über lebenserhaltende Maßnahmen in der Klinik, wenn ich selbst dazu nicht mehr in der Lage bin? Wer hat dann Zugriff auf mein Konto? Bayerns Justizminister Georg Eisenreich und der Präsident der Landesnotarkammer Bayern, Jens Kirchner, haben heute am Tag des offenen Notariats in Bayern (29. September 2025) zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Vorsorgen! Bevor es zu spät ist.“ in den Münchner Justizpalast eingeladen. Minister Eisenreich: „Ob nach einem Unfall, einer schweren Krankheit oder im Fall einer Demenz. Jeder von uns kann in die Situation geraten, wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu können. Häufig wird das Thema lange Zeit verdrängt. Aber es ist wichtig, sich rechtzeitig Gedanken für den Fall der Fälle zu machen. Es ist mir als Justizminister ein besonderes Anliegen, die Menschen in Bayern über den Vorsorgebedarf und die Vorsorgemöglichkeiten zu informieren.“
Die Informationsveranstaltung richtet sich an Fachpublikum, vor allem an Rechtsanwälte, Notare, Betreuungsstellen, Betreuungsvereine und Hospizvereine. Der Schwerpunkt sind die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Vorsorgevollmacht.
Am heutigen Tag des offenen Notariats sind Bürgerinnen und Bürger eingeladen, teilnehmende Notariate zu besuchen, um die Beratungsangebote der Notare zum Thema Vorsorge und Testament kennenzulernen. Alle teilnehmenden Notariate finden Sie hier. Angeboten werden Vorträge und Gespräche. Die Informationsveranstaltung und der Tag des offenen Notariats sind Teil der Bayerischen Demenzwoche (nähere Informationen hier).
Landesnotarkammerpräsident Kirchner: „Viele glauben fälschlicherweise, dass Angehörige im Ernstfall automatisch entscheiden dürfen. Das ist ein Irrtum. Eine frühzeitige und rechtssichere Vorsorgevollmacht ist der Schlüssel, um die Kontrolle zu behalten und die Familie zu entlasten. Am Tag des offenen Notariats stehen die Notarinnen und Notare in ganz Bayern als direkte Ansprechpartner für alle Fragen zur Verfügung.“
Die bayerische Justiz setzt beim Thema rechtliche Vorsorge auf eine breite Information der Menschen. Neben einer kontinuierlich aktualisierten Broschüren-Reihe zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung (auch in leichter Sprache) hat die Justiz ihre Informationen auch digital in Form von Videobeiträgen aufgearbeitet. Eisenreich: „Wunsch und Wille der Betroffenen müssen immer im Mittelpunkt stehen. Deshalb sollte jeder rechtzeitig vorsorgen, um sich, seine Angehörigen und Partner und auch Ärzte in Ausnahmesituationen zu entlasten.“
Fotos der Veranstaltung werden zeitnah unter Medienportal – Bayerisches Staatsministerium der Justiz verfügbar sein.
Hintergrund: Hier sind die Informationen gratis erhältlich
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Die Broschüre „Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter“ mit Musterformularen ist kostenfrei über die Homepage des Staatsministeriums der Justiz (Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter – Bayerisches Staatsministerium der Justiz) abrufbar oder kann im Buchhandel erworben werden.
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Die Broschüre zur Patientenverfügung in Leichter Sprache kann über das Broschürenportal der Bayerischen Staatsregierung kostenfrei bestellt werden (justiz.bayern.de/Patientenverfuegung/LeichteSprache).
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Die Informationsbroschüre Nr. 6 des Bayerischen Notarvereins e.V. „Behalten Sie Ihr Leben in der Hand – Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“ können Sie unter https://www.notare.bayern.de/media/fkcpf31k/infobroschuere_6_patientenverfuegung_2023.pdf herunterladen oder unter Bestellung Notare Bayern Pfalz bestellen.
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Flyer für Hausärzte in Bayern sind kostenfrei abrufbar unter Vorsorgen! Bevor es zu spät ist. – Publikationsshop der Bayerischen Staatsregierung.
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Videobeiträge von Journalistin Helene Reiner stehen seit Mai 2025 unter Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter – Bayerisches Staatsministerium der Justiz zum Abruf bereit.
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