Bundesratssitzungen
Auf einer kurzfristig einberufenen Sondersitzung am 19. November 2021 stimmte der Bundesrat mit der Stimme Bayerns den Änderungen am Bundesinfektionsschutzgesetz zu. Beschlossen wurde ein bundesweiter Rahmen für Corona-Maßnahmen nach dem Auslaufen der epidemischen Lage zum 25. November 2021. Dieser betrifft z.B. 3G am Arbeitsplatz, im Luftverkehr und in öffentlichen Verkehrsmitteln, eine erneute Homeoffice-Pflicht, die Testpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken sowie Klarstellungen bzw. härtere Strafen bei Fälschung von Impfpässen oder Testnachweisen.
Die Länder können künftig per Verordnung auf einen beschränkten Instrumentenkasten zurückgreifen, der etwa Kontaktregeln, Abstandsvorschriften, Maskenpflicht, Zutrittsregelungen und Kapazitätsbeschränkungen umfasst. Darüber hinaus sind nach Landtagsbeschluss Verbote und Einschränkungen möglich, u.a. für Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen sowie der Alkoholkonsum und -verkauf in bestimmten öffentlichen Bereichen.
Bis 15. Dezember 2021 sind im Rahmen einer Übergangsvorschrift noch weitergehende Länderregelungen möglich wie z.B. flächendeckende Schließungen von Schulen und Kitas sowie von Gastronomie, Handel und Hotellerie.
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