Bundesratssitzungen
In der Bundesratssitzung vom 28. Oktober 2022 wurde turnusgemäß ein neues Präsidium und weitere Personalien für das kommende Geschäftsjahr gewählt. Die Wahl des Präsidenten folgt einer in der sogenannten Königsteiner Vereinbarung von 1950 festgelegten Reihenfolge, die sich an der Einwohnerzahl der Länder orientiert. Ab 1. November 2022 wird demnach Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher neuer Bundesratspräsident.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich wurde als Schriftführer wiedergewählt.
Inhaltlich standen verschiedene Vorhaben des Entlastungspakets III auf der Tagesordnung. Im Vorfeld der Beratung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit dem Bundeskanzler am 2. November 2022, bei der es um die Bewältigung der Energiekrise und die gemeinsame Lastenteilung geht, forderte der Bundesrat die deutliche Reduzierung der auf die Länder entfallenden Kosten. Die Länder sehen sich in der Mitverantwortung, einen angemessenen Beitrag zur Abmilderung der Folgen der hohen Energiepreise zu leisten. Allerdings muss eine Verständigung über eine tragbare Länderbelastung erfolgen.
Eines der Vorhaben des Entlastungspakets III ist das Bürgergeld, das der Bundesrat im ersten Durchgang behandelte. Dieses soll das Arbeitslosengeld II ablösen. Insbesondere ist geplant, eine zweijährige Karenzzeit bei der Prüfung des Vermögens und der Angemessenheit der Wohnung zu schaffen. Zudem soll während einer Vertrauenszeit in den ersten 6 Monaten des Leistungsbezugs ein grundsätzlicher Verzicht auf Sanktionen eingeführt werden. Bayern kritisiert den Gesetzentwurf, da damit das bewährte Prinzip des Förderns und Forderns aufgebrochen wird.
Daneben behandelte der Bundesrat im ersten Durchgang den Gesetzentwurf zur Änderung des Atomgesetzes. Danach sollen die drei noch aktiven Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 über das Jahresende 2022 per Streckbetrieb bis zum 15.04.2023 weiterlaufen.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich sprach sich im Plenum gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung aus. Der Vorschlag greife viel zu kurz. Um eine verlässliche, bezahlbare und klimagerechte Energieversorgung in Deutschland zu gewährleisten, sei eine Laufzeitverlängerung der drei noch laufenden Kernkraftwerke – wie bereits von Bayern mehrfach gefordert – nötig. Er verwies dabei auf den von Bayern in den Bundesrat eingebrachten Gesetzentwurf, der eine Laufzeitverlängerung bis Ende 2025 vorsieht.
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