Bundesratssitzungen
Ministerpräsident Dr. Markus Söder forderte eine dauerhafte Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie. „Das erste Opfer der unsoliden Haushaltspolitik ist die Gastronomie: Die Erhöhung der Gastro-Steuer ist ein schwerer Fehler. Sie schadet unseren Betrieben, vernichtet Arbeitsplätze und Existenzen – und heizt die Inflation wieder neu an. Um die Menschen und Unternehmen in Krisenzeiten zu entlasten, braucht es stattdessen eine Senkung der Steuer auf Grundnahrungsmittel auf null Prozent sowie in der Gastronomie eine dauerhafte Reduzierung der Umsatzsteuer auch auf Getränke. Unsere Wirtshäuser, Restaurants, Kneipen und Hotels sind Orte der Begegnungen und ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität. Wir setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass sie im Vergleich zu unseren Nachbarländern nicht benachteiligt werden, sondern wettbewerbsfähig bleiben. Eine Steuererhöhung schadet massiv unserer Wirtschaft, der gesamten Lebensmittelbranche und unserem gesellschaftlichen Miteinander.“
Bayern setzt sich seit langem für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie- und Tourismusbrache ein und hatte deshalb den Entschließungsantrag „Dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen in der Gastronomie und Ausdehnung der ermäßigten Umsatzbesteuerung auf Getränke“ eingebracht, der aber keine Mehrheit erhielt. Die Branche steht wegen steigender Kosten für Lebensmittel, Energie und Mitarbeitermangel ohnehin unter großem Druck und bereits vor dem vierten Verlustjahr in Folge. Nach Schätzung des DEHOGA droht die Schließung von bundesweit 12.000 Betrieben.
zur BR-Entschließung / Antrag Bayerns
Die Länderkammer rief beim Wachstumschancengesetz mit breiter Mehrheit und mit bayerischer Stimme den Vermittlungsausschuss an. Bayern lehnt das Gesetz ab, weil die geplanten Entlastungen für die Wirtschaft nicht ausreichend sind. Die Staatsregierung fordert u.a. eine generelle Senkung der Unternehmenssteuerbelastung auf ein international wettbewerbsfähiges Niveau von 25 Prozent. „Das Wachstumschancengesetz der Ampel springt zu kurz, Bayern und die Mehrheit der Länder im Bundesrat haben das Gesetz vorläufig gestoppt. Wir werden uns im Vermittlungsverfahren für umfangreiche Entlastungen und Investitionsanreize einsetzen.“, so Staatsminister Dr. Florian Herrmann. „Die Stromsteuer muss auf europäische Mindestsätze abgesenkt werden. Das Wachstum muss angekurbelt und die Standortbedingungen dringend verbessert werden, sonst wandern Wirtschaft und Investitionen ins Ausland.“
In der ersten Sitzung in der neuen bayerischen Legislaturperiode wurde Bayerns Justizminister Georg Eisenreich als Schriftführer des Bundesrates wiedergewählt.
Bayerns Familienministerin Ulrike Scharf lehnt die geplante Kindergrundsicherung ab und fordert echte Verbesserungen für Familien durch eine Neubemessung des Existenzminimums von Kindern. „Die Bundesregierung schafft damit ein neues Bürokratie-Ungeheuer. Die Kindergrundsicherung ist nicht der versprochene große Wurf zur dauerhaften Vermeidung von Kinderarmut, sondern eine schlecht durchdachte Verwaltungsreform. Das ist kein Fortschritt für Familien. Dieser Gesetzentwurf ist für den Freistaat Bayern so nicht tragbar!“, so Staatsministerin Ulrike Scharf.
Beim Krankenhaustransparenzgesetz ruft der Bundesrat den Vermittlungsausschuss an. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach erläuterte die bayerische Ablehnung und stellte den gemeinsamen Antrag der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt „Refinanzierung der aktuellen inflations- und tarifbedingten Kostensteigerungen der Krankenhäuser“ vor, der eine Mehrheit im Bundesrat fand. Staatsministerin Judith Gerlach forderte ein Soforthilfeprogramm für die Krankenhausfinanzen und Änderungen beim Krankenhaustransparenzgesetz, um weiteren Bürokratie-Wahnsinn zu vermeiden.
Der Bundesrat hat im 1. Durchgang den Gesetzentwurf zur Rückführungsverbesserung beraten. U.a. soll die Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von 10 auf 28 Tage verlängert werden, um ein Untertauchen der Abzuschiebenden zu verhindern. Bayern fordert aber weitere Änderungen, um Rückführungen in der Praxis effektiv zu erleichtern. Eine Verweigerung der Rücknahme eigener Staatsangehöriger durch die Herkunftsstaaten sollte nicht akzeptiert werden. Wer seine Identitätsklärung blockiert, nicht mitwirkt oder gar aktiv täuscht, muss dafür sanktioniert werden und – neben strafrechtlichen – auch ausländerrechtliche Folgen spüren.
Als neuer Richter am Bundesverfassungsgericht wurde Generalbundesanwalt Dr. Peter Frank gewählt. Er tritt die Nachfolge von Verfassungsrichter Peter Müller an.
Der Antrag „Erleichterung bei der Genehmigung von Elektrolyseuren“, den Bayern gemeinsam mit Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Niedersachen eingebracht hat, wurde in Bundesrat mit breiter Mehrheit beschlossen. Mit dieser Initiative sollen bestehende Zulassungsverfahren für Elektrolyseure vereinfacht werden. Konkret soll erreicht werden, dass für Elektrolyseure mit einer elektrischen Nennleistung bis 5 Megawatt die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit entfällt.
Zudem hat Bayern die Initiative „Strafbarkeit Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen“ in den Bundesrat eingebracht. Mit dieser Initiative legt Bayern einen eigenen Gesetzentwurf vor, um die Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen wieder unter Strafe zu stellen. Nach dem menschenverachtenden Terror-Angriff der Hamas auf Israel kam es seit dem 7. Oktober 2023 in zahlreichen deutschen Städten zu Versammlungen, bei denen das barbarische Vorgehen gegen den Staat Israel und seine Bevölkerung gefeiert wurde. Das geltende Strafrecht wird dem besonderen Unrecht dieser Handlungen nicht vollauf gerecht. Wer den Terror der Hamas bejubelt, verhöhnt das Leiden der Opfer auf unerträgliche Weise. Deshalb will der Freistaat klar im Gesetz verankern: Propaganda für Terroristen wird in Deutschland nicht geduldet.
zur BR-Entschließung / Antrag Bayerns
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