Bundesratssitzungen
In der Bundesratssitzung vom 18. Oktober 2024 wurden turnusgemäß ein neues Präsidium sowie weitere Personalien für das kommende Geschäftsjahr bis Ende Oktober 2025 gewählt. Die Wahl des Präsidenten bzw. der Präsidentin des Bundesrates folgt einer festgelegten Vereinbarung. Danach wurde ab 1. November 2024 die Ministerpräsidentin des Saarlandes Anke Rehlinger als neue Bundesratspräsidentin gewählt.
Bayerns Europaminister Eric Beißwenger wurde zum Schriftführer bestellt.
Kurzfristig auf die Tagesordnung gesetzt wurde das sog. Sicherheitspaket der Ampel-Koalition. Staatsminister Dr. Florian Herrmann: „Das „Sicherheitspaket“ der Ampel ist eigentlich ein „Unsicherheitspaket“. Knapp fünf Monate nach dem feigen Mordanschlag von Mannheim und zwei Monate nach dem Terrorakt von Solingen schafft es die Ampel endlich mit Hängen und Würgen, sich zu einigen – auf weichgekochte Minimalkompromisse und Symbolpolitik ohne Substanz. Unser Land braucht aber dringend echte, wirksame Maßnahmen: Zurückweisungen an den Grenzen, Leistungskürzungen für Straftäter und Ausreisepflichtige und mehr Befugnisse für die Sicherheitsbehörden. Die Mogelpackung der Ampel lehnt Bayern dagegen klar ab.“
Das Sicherheitspaket besteht aus zwei Gesetzen: Das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems lies der Bundesrat passieren, ein Antrag Bayerns auf Anrufung des Vermittlungsausschusses fand keine Mehrheit. Das Gesetz zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung, das zusätzliche Ermittlungsbefugnisse für Polizeibehörden des Bundes und Strafverfolgungsbehörden regelt, erhielt hingegen nicht die erforderliche Zustimmungsmehrheit und wurde damit – mit der Stimme Bayerns – von der Länderkammer abgelehnt.
Zudem brachte die Staatsregierung eine neue Initiative in die Länderkammer ein, die nun in den Ausschüssen beraten wird:
Seit Jahresbeginn 2023 müssen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsdaten ihrer gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer elektronisch bei den gesetzlichen Krankenkassen abrufen („Pull-Verfahren“). Dieses Prozedere ist für die Wirtschaft sehr zeit- und kostenintensiv. Das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll deshalb entbürokratisiert und durch ein sog. „Push-Verfahren“ mit einer proaktiven, automatisierten Datenübertragung durch die Krankenkassen direkt an die Arbeitgeber ersetzt werden.
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.