Bundesratssitzungen
Im Zentrum der Beratungen der Sitzung des Bundesrates am 5. März 2021 stand die auch durch die Staatsregierung unterstützte Billigung mehrerer Corona-Hilfspakete:
- Das Dritte Corona-SteuerhilfeG beinhaltet u.a. die Verlängerung der Absenkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie auf 7 Prozent bis Ende 2022, die Verdoppelung des steuerlichen Verlustrücktrags bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer und die Neuauflage des Kinderbonus in Höhe von 150 Euro für jedes kindergelbberechtigte Kind.
- Das Sozialschutzpaket III verlängert a. den vereinfachten Zugang zur Grundsicherung für Arbeitssuchende. Damit ist bis Ende dieses Jahres z.B. eigenes Vermögen nur dann einzusetzen, wenn es erheblich ist. Zudem werden die Kosten für Unterkunft und Heizung ohne weitere Angemessenheitsprüfung übernommen. Mit enthalten ist auch eine Einmalzahlung an erwachsene Grundsicherungsempfänger in Höhe von 150 Euro.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich begrüßte, dass mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt nach von Bayern bereits im letzten Jahr erhobenen Forderungen nun auch die Bundesregierung auf die Veränderungen im Rechtsdienstleistungsmarkt reagiert. Er sah allerdings noch Verbesserungsbedarf, u.a. für den Fall der Insolvenz eines Inkassodienstleisters zur Absicherung der Rechtsuchenden.
Bayerns Digitalministerin Judith Gerlach hat sich für die Zustimmung zum Registermodernisierungsgesetz und damit einen entscheidenden Schritt hin zu einer modernen, digitalen Verwaltung stark gemacht: „Das ist ein Riesensprung bei der Verwaltungsmodernisierung in Deutschland. Unsere Bürgerinnen und Bürger fordern zu Recht serviceorientierte, digitale Behörden. Durch die Registermodernisierung ersparen wir ihnen beispielsweise den Aufwand, Nachweise, wie etwa eine Geburtsurkunde, bei jedem Antrag erneut vorzulegen. Das ist dann möglich, wenn aktuelle Daten vorliegen und den Bürgerinnen und Bürgern zweifelsfrei zugeordnet werden können. Es freut mich sehr, dass wir im Bundesrat den Weg dafür bereiten konnten.“
Außerdem verabschiedete der Bundesrat eine Initiative des Landes Baden-Württemberg für mehr Tierwohl im Fleischsektor. Bayern trat dieser Initiative als Mitantragsteller bei. Danach fordern die Länder, für das Inverkehrbringen und Verwenden serienmäßig hergestellter, beim Schlachten eingesetzter Betäubungsanlagen und -geräte ein verpflichtendes Zulassungsverfahren zu schaffen. Derzeit treten bei Elektrobetäubungsgeräten auch bei Einhaltung der vorgegebenen Stromparameter immer wieder mangelhafte Betäubungseffekte auf. Ein Zulassungsverfahren ist daher erforderlich, um für jeden Gerätetyp eine tierschutzkonforme Schlachtung sicherzustellen. Zudem soll die Bundesregierung aus Wettbewerbsgründen auch zum Tätigwerden auf EU-Ebene aufgefordert werden.
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