Bundesratssitzungen
Die Plenarsitzung des Bundesrates am 11. März 2022 begann mit einer Debatte zur Ukraine. Anschließend verabschiedete die Länderkammer einstimmig eine Entschließung, in der der russische Angriffskrieg auf die Ukraine auf das Schärfste verurteilt wird. „Erneut bricht Russland Kernprinzipien des Völkerrechts und greift das Fundament der europäischen Friedensordnung an. Russland verantwortet Leid und Tod unzähliger Menschen“, so der Beschluss.
Staatsminister Dr. Florian Herrmann stellte die von der Staatsregierung eingebrachte Entschließung „Für ein Sofortprogramm Ausrüstung und Einsatzbereitschaft – Bundeswehr konsequent auf Landes- und Bündnisverteidigung ausrichten – Sicherheitsarchitektur reformieren“ vor und erläuterte das darin geforderte 10-Punkte-Sofortprogramm. Die Vorlage wird nun in den Ausschüssen des Bundesrates beraten.
In der Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, ein Sofortprogramm für Ausrüstung und Einsatzbereitschaft der Bundeswehr auf den Weg zu bringen. Alle Verbände müssen vollausgestattet, Hauptwaffensysteme mit geringer Einsatzbereitschaft müssen um weitere Systeme ergänzt bzw. bei nicht abzustellenden Mängeln ersetzt werden. Wichtig sind insbesondere eine Anpassung der Bevorratung von Munition über alle Waffensysteme hinweg, die Helikopterbeschaffung und Sicherstellung der bodengebundenen Flug- und Drohnenabwehr.
Ebenso fehlen der Bundeswehr Fähigkeiten, die für die Landes- und Bündnisverteidigung unerlässlich sind. Daher die Forderung an die Bundesregierung, umfassende und langfristige Investitionen in den Aufbau dieser Fähigkeiten auf den Weg zu bringen.
Zudem ist für die erfolgreiche Modernisierung der Bundeswehr eine Beschleunigung des Beschaffungswesens von größter Bedeutung. Für komplexe Vergabeverfahren und überkomplexe Leistungsanforderungen, für den Personalmangel in den Beschaffungsbehörden und die oftmals ungewisse Finanzierung von mehrjährigen Rüstungsvorhaben müssen praktikable Lösungen gefunden werden. Daher muss die Bundesregierung kurzfristig alle Beschleunigungsmöglichkeiten nutzen und mittelfristig die Komplexität des Beschaffungswesens grundlegend reformieren.
Ebenso erfordert die neue und komplexe Bedrohungslage in Europa eine Anpassung der Strukturen der Außen- und Sicherheitspolitik. Entwicklungspolitik, Wirtschafts-, Energie und Klimapolitik sind in der Sicherheitspolitik mitzudenken und müssen umgekehrt sicherheitspolitische Leitziele stärker berücksichtigen als bisher.
Eine gemeinsam von Bayern mit Nordrhein-Westfalen eingebrachte Entschließung „Für eine wirksame Energiepreisbremse: Energiepreise durch Reduzierung der Steuern stabilisieren – Pendlerpauschale für alle sachgerecht erhöhen“ wurde in die Ausschüsse verwiesen.
Die stark steigenden Energiepreise stellen private Haushalte wie auch die Wirtschaft vor extreme Herausforderungen. Die aktuelle geopolitische Lage verschärft die Situation absehbar noch weiter. Heizöl, Kraftstoffe und vor allem Gas werden schon wegen der extrem gestiegenen Beschaffungspreise und der hohen Nachfrage besonders betroffen sein. Die Initiative enthält folgende Forderungen an den Bund:
1. Absenkung der Steuern auf Energieprodukte im Rahmen der europäischen Vorgaben
-
- Bayern und NRW fordern, die Stromsteuer für private Haushalte wie auch für die Wirtschaft noch im Jahr 2022 auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent pro kWh (für Privathaushalte) bzw. 0,05 Cent pro kWh (bei betrieblicher Nutzung) zu reduzieren und
- die Energiesteuersätze auf Heizöl, Erdgas, Diesel und Benzin schnell und substanziell abzusenken sowie
- zumindest befristet durch Einführung eines ermäßigten Umsatzsteuersatzes von sieben Prozent auf Erdgas, Elektrizität und Fernwärme die Mehrwertsteuer zu senken.
2. Anpassung der Höhe der Entfernungspauschale für eine angemessene steuerliche Abgeltung entstandener Fahrtkosten
-
- Die Entfernungspauschale sollte rückwirkend auf 38 Cent bereits ab dem ersten Kilometer für den Veranlagungszeitraum 2022 angehoben werden.
- Überdies fordern Bayern und NRW, zukünftig die Entfernungspauschale dynamisch anzupassen an die Kostensteigerungen von Kraftstoffen, insbesondere mit Berücksichtigung des jährlich steigenden CO2-Preises.
3. Auch die von Arbeitgebern für dienstliche Fahrten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gezahlte, steuerfreie Aufwandspauschale sollte entsprechend angehoben werden.
Ein von Bayern gemeinsam mit Saarland eingebrachter Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie durch Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet wurde ebenfalls in die Ausschüsse verwiesen.
Der Schutz von Kindern vor Missbrauch und der Kampf gegen Kinderpornografie haben für die bayerische Staatsregierung oberste Priorität. Der Gesetzentwurf basiert auf drei Säulen:
- Einführung eines Sonderstraftatbestands: Die im August 2021 eingeführte Strafvorschrift zum Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet (§ 127 Strafgesetzbuch) erfasst zwar Fälle von Kinderpornografie. Sie werden aber genauso behandelt wie Plattformen zum Handel mit Falschgeld oder Betäubungsmitteln. Das schwerwiegende Unrecht des Betreibens von Kinderpornografie-Plattformen muss jedoch im Gesetz klar zum Ausdruck kommen und tat- und schuldangemessen bestraft werden können.
- Höhere Strafen: Nach geltendem Recht droht den Betreibern solcher Foren regelmäßig nur eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr – dieselbe Mindeststrafe wie beim bloßen Verbreiten oder Besitzen von Kinderpornografie. Der Entwurf sieht eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Jahren und eine Höchststrafe von 15 Jahren vor.
- Ausreichende Befugnisse zur Verfolgung von Taten im Ausland:
Die Erfahrung des bayerischen Zentrums zur Bekämpfung von Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch im Internet (ZKI) zeigt, dass gerade in Online-Tauschbörsen Kinderpornografie grenzüberschreitend gehandelt wird. Die Täternetzwerke bilden sich über Ländergrenzen hinweg. Deshalb soll auch für das Betreiben von Kinderpornografie-Plattformen das sogenannte Weltrechtsprinzip gelten, wodurch das deutsche Strafrecht unabhängig vom Tatort anwendbar ist.
Die Länderkammer verlängerte Corona-Sonderregelungen u.a. beim Kurzarbeitergeld bis Ende Juni 2022. Dabei geht es um die Fortführung des erleichterten Bezugs des Kurzarbeitergelds, die Fortgeltung der erhöhten Leistungssätze und die Ausweitung der maximalen Bezugsdauer. Das Gesetz umfasst auch Akuthilfen für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, also das Recht für Arbeitnehmer, der Arbeit wegen pandemiebedingter akuter Pflegesituation bis zu 20 Arbeitstage fernzubleiben.
Zudem fasste der Bundesrat eine von Bayern und Rheinland-Pfalz initiierte, gemeinsam mit Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein eingebrachte Entschließung zum angekündigten Europäischen Rechtsakt zur Medienfreiheit. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, bei den Verhandlungen auf EU-Ebene die rundfunk- und medienpolitischen Vorstellungen der Länder zu berücksichtigen.
-
BAYERN | DIREKT:
Wir beantworten Ihre Anliegen gerne – telefonisch unter
089 12 22 20*oder per E-Mail an
direkt@bayern.deoder über das Kontaktformular
Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr.