Bundesratssitzungen
Sondersitzung zur Beratung Ergänzungshaushalt 2022
Der Bundesrat hat im sogenannten 1. Durchgang am 11. Mai 2022 in einer Sondersitzung den Ergänzungshaushalt 2022 beraten. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich nahm für die Staatsregierung an der Sitzung teil.
Mit dem Ergänzungshaushalt 2022 werden insbesondere weitere Maßnahmen zur Abmilderung der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine im Etat berücksichtigt. Der Entwurf bildet u.a. die mit der Überführung der Geflüchteten aus der Ukraine von der Asylhilfe in den Sozialhilfe-Leistungsbezug entstehenden Kosten und die Zusage des Bundes zur teilweisen Entlastung der Länder (2 Mrd. €) ab.
Ebenfalls enthalten sind die Entlastungen der Bürger wegen gestiegener Energiekosten. Diese umfassen z.B. die dreimonatige Senkung der Energiesteuer für Kraftstoffe auf ein europäisches Mindestmaß, die einmalige Energiepreispauschale von 300 € für Erwerbstätige, den Kinderbonus von 100 € als Einmalzahlung, den zusätzlichen Einmalbetrag von 100 € für Empfänger von Transferleistungen und ein 9-Euro-Ticket pro Monat für drei Monate im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs. Zudem sind weitere Unternehmenshilfen eingeplant.
Die Länder fordern in ihrer Stellungnahme eine deutlich höhere Beteiligung des Bundes an den durch die Maßnahmen verursachten Kosten.
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