Schluss mit der Umverteilung auf Kosten Bayerns – wir brauchen einen fairen Finanzkraftausgleich!
Der Bayerische Staatsminister der Finanzen und für Heimat, Albert Füracker, MdL, hat am 4. Juli 2023 vor dem Bayerischen Landtag seine Regierungserklärung Schluss mit der Umverteilung auf Kosten Bayerns – wir brauchen einen fairen Finanzkraftausgleich! gehalten.
– Es gilt das gesprochene Wort –
B. Ja zu Solidarität – aber es braucht ein System mit gerechten Strukturen!
C. Schluss mit der Umverteilung auf Kosten Bayerns!
1. Normierung der Grunderwerbsteuer
3. Sonderzuweisungen für Kosten politischer Führung
4. Bayern als „Goldesel der Nation“
D. Mit dem Bayern-Gen zurück zu einem fairen Finanzkraftausgleich!
A. Leistung muss sich lohnen!
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
„Leistung muss sich lohnen!“
Das ist eine Maxime, die in Bayern in besonderer Weise gilt, auch für unsere Politik. Der Finanzkraftausgleich, über den wir heute sprechen, verkörpert aber leider das Gegenteil dieses Leitsatzes.
Andere freuen sich schon darüber, machen sich gar lustig. Der Kabarettist und Sänger Thomas Pigor hat es auf den Punkt gebracht, wenn er in seinem Lied über Berlin Folgendes dichtet:
„Die anderen werden kreidebleich
beim nächsten Länderfinanzausgleich.
Det iss’n Grund zum Feiern. Wir sind verrückt,
und unsere Schulden zahlen die Bayern.“
So kann es nicht weitergehen, meine Damen und Herren!
B. Ja zu Solidarität – aber es braucht ein System mit gerechten Strukturen!
Deswegen haben wir heute im Ministerrat beschlossen, dass die aktuellen Regelungen zum bundesstaatlichen Finanzkraftausgleich dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorgelegt werden müssen.
Das ist kein Zeichen fehlender Solidarität!
Wir stehen zum Finanzkraftausgleich als Bestandteil der bundesstaatlichen Finanzordnung – aber eben bitte fair!
Der Finanzkraftausgleich hat mittlerweile ein Rekordvolumen erreicht: 18,5 Milliarden Euro wurden im Jahr 2022 insgesamt umverteilt, davon zahlte Bayern alleine 9,8 Milliarden Euro. Das ist ein Rekord, ein Spitzenwert!
Mit Blick auf die bayerische Solidarität wiederhole ich gerne folgende Zahlen: Seit es Ausgleichssysteme dieser Art zwischen den Bundesländern gibt – also etwa seit dem Jahr 1950 – hat der Freistaat Bayern insgesamt 3,4 Milliarden Euro von anderen Bundesländern erhalten, gleichzeitig aber über 108 Milliarden Euro bezahlt.
Wenn wir jetzt im Jahr 2022 knapp 10 Milliarden Euro und über Jahre hinweg stets etwas über die Hälfe bezahlt haben, dann haben wir unsere Solidarität längst unter Beweis gestellt, meine Damen und Herren.
Solidarität kann aber nicht bedeuten, dass die einen nicht darauf achten müssen, wie sie sich auch selbst in die Lage versetzen, die Einnahmen zu erhöhen, weil eben die anderen bezahlen. Deswegen müssen wir uns nicht mangelnder Solidarität bezichtigen lassen.
Diese Ungerechtigkeit ist mit Händen greifbar, meine Damen und Herren.
Natürlich wäre es super, wenn es einen Verhandlungsweg gäbe. Gestern haben die GRÜNEN in Bayern erstmals überhaupt, seit ich mich politisch interessiere, eingeräumt, dass es schon ein bisschen viel ist, was wir im Ausgleichssystem zu bezahlen haben – sogleich wurde gefordert: »Da muss doch jetzt endlich der Verhandlungsweg beschritten werden.«
Ich habe geantwortet, dass man sich seitens der bayerischen GRÜNEN natürlich gerne bei den anderen grün-regierten Ländern einsetzen kann, um den Verhandlungsweg zu eröffnen.
Gerade vor einer halben Stunde habe ich eine Nachricht über eine gemeinsame Pressemitteilung von zwölf deutschen Ländern gelesen, in denen teilweise die GRÜNEN mitregieren. Darin steht kein Wort von Verhandlungen. Vielmehr steht dort nur, wir Bayern seien unsolidarisch. Das ist immer die gleiche Leier. Es gibt keine Verhandlungsbereitschaft, lieber Herr Hartmann. Sie können gerne bei den grün-regierten Bundesländern dafür werben.
Das ist aber einfach utopisch!
Drei, vier, fünf Länder bezahlen, und elf, zwölf, dreizehn nehmen, kassieren. Da können Sie lange verhandeln. Wenn sich 16 treffen und vier davon zahlen, geht jede Abstimmung 4 : 12 aus. Das ist die Realität!
Deshalb sind wir auf verschiedener Seite schon tätig geworden:
- Wir haben appelliert, dass die Bund-Länder-Finanzbeziehungen neu verhandelt werden müssen.
- Wir haben mehrfach appelliert, dass die Länder-Finanzbeziehungen neu verhandelt werden müssen.
Bislang ist alles verhallt. Im Übrigen: Systeme, die verfassungswidrig sind, lassen sich auch durch weitere Verhandlungen allein nicht verfassungskonform machen.
Es geht um Strukturen, meine Damen und Herren. Jetzt geht es nicht darum, ein bisschen Kosmetik zu betreiben. Die Strukturen müssen hinterfragt und müssen dem Verfassungsgericht vorgelegt werden.
C. Schluss mit der Umverteilung auf Kosten Bayerns!
Diese Strukturen führen zu bizarren und paradoxen Ergebnissen. Ich kann dem bayerischen Steuerzahler viele dieser Dinge nicht mehr erklären. Zwar ist der Finanzkraftausgleich sehr komplex, es gibt aber einige sehr anschauliche Beispiele. Ich bitte darum, sich diese Beispiele in aller Sachlichkeit und Ruhe anzuhören und nicht immer nur direkt zu sagen, wir in Bayern wollten unsolidarisch sein.
1. Normierung der Grunderwerbsteuer
Ein Beispiel ist die Normierung der Grunderwerbsteuer. Normalerweise fließen Steuereinnahmen mit ihrem Ist-Aufkommen in den Finanzkraftausgleich ein. Anders ist es bei der Grunderwerbsteuer: Maßgeblich ist hier ein durchschnittlicher Steuersatz aus den Sätzen, mit denen die Bundesländer in Deutschland die Steuern erheben. Das heißt: Je höher die Steuersätze in den einzelnen Ländern sind, umso höher ist der Durchschnittssteuersatz, der letztlich maßgeblich ist.
In Bayern haben wir bei der Grunderwerbsteuer mit 3,5 Prozent den niedrigsten Steuersatz, weil wir Menschen entlasten wollen, die sich zum Beispiel selber Eigentum schaffen wollen. Dafür, dass wir den niedrigsten Steuersatz haben, werden wir beim Finanzkraftausgleich dann allerdings geradezu bestraft.
Beim Finanzkraftausgleich ist man aktuell also der Benachteiligte, wenn man Steuern nicht erhöht. Meine Damen und Herren, es ist kaum mehr möglich, so etwas zu erklären. Das kann aus meiner Sicht nicht verfassungskonform sein!
Uns fällt damit quasi der Einsatz für bezahlbaren Wohnraum auf die Füße: Wir zahlen für Steuern, die wir nicht erheben!
Andere erhöhen die Steuern: Zuletzt wurde in Hamburg und in Sachsen die Grunderwerbsteuer erhöht. Damit steigt der Durchschnittssteuersatz in Deutschland, und wir müssen deshalb bezahlen, meine Damen und Herren. Über 650 Millionen Euro hat alleine dieses Normierungsverfahren den Freistaat Bayern im Jahr 2022 zusätzlich gekostet.
Ich sage es noch einmal: Das ist Geld, auf das wir zu Gunsten der Bürgerinnen und Bürger verzichtet haben, für das wir dann aber im Finanzkraftausgleich bestraft wurden.
Das ist nicht Solidarität, meine Damen und Herren, sondern ein Systemfehler, der aus meiner Sicht nur verfassungswidrig sein kann.
2. Einwohnergewichtung
Ein zweiter Punkt ist sogenannte „Einwohnerveredelung“. Die Einwohnerzahlen einiger Länder werden dabei höher gewichtet. So sind die Einwohner der Stadtstaaten 135 Prozent wert, und zwar wegen angeblicher, abstrakter Mehrbedarfe – so heißt es in den Regelungen – die dort berücksichtigt werden. Man unterstellt also, in Stadtstaaten seien die Kosten je Einwohner höher als überall sonst.
Meine Frage hierzu lautet: Was unterscheidet eigentlich die Hansestadt Hamburg oder die Hansestadt Bremen hinsichtlich der Kosten von München oder von Nürnberg? Sind die Mieten in Bremerhaven höher als in München?
Das möchte ich einmal sehen!
Die Einwohnergewichtung führt in der Tat zu sehr paradoxen Ergebnissen: Reiche Stadtstaaten wie zum Beispiel Hamburg mit einer ohnehin sehr hohen Pro-Kopf-Finanzkraft bekommen sogar noch etwas obendrauf.
Da kann der Kollege aus Hamburg heute gerne wieder twittern, dass er solidarisch ist. Er könnte aber noch viel solidarischer sein, wenn es beim Finanzkraftausgleich gerecht zuginge. Denn er hat eine reiche Stadt und zahlt dennoch weniger, weil die 135 % gelten. Deswegen möchte er natürlich nicht, dass wir klagen und diese Dinge einmal offenlegen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wie skurril ist es denn, wenn Hamburg mit einer Finanzkraft pro Kopf von über 7.000 Euro auch noch etwas obendrauf bekommt, nämlich 35 Prozent, die die Einwohner im aktuellen System mehr wert sind, aber Thüringen mit 3.800 Euro pro Kopf nichts obendrauf bekommt?
Welche Finanzkraft soll jetzt hier genau ausgeglichen werden? Die hohe von Hamburg? Oder die niedrige von Thüringen?
Die Gewichtung macht wirklich keinen Sinn! Der Finanzkraftausgleich besteht deshalb, damit alle ihren Pflichtaufgaben nachkommen können, und nicht, damit wir Bayern anderswo etwas bezahlen, was wir in Bayern nicht zahlen können oder nicht verantworten können.
Wir bezahlen quasi billiges Bahnfahren in Berlin oder anderswo mit bayerischen Steuergeldern – und das kann so nicht bleiben!
3. Sonderzuweisungen für Kosten politischer Führung
Meine Damen und Herren, es gibt im aktuellen Ausgleichssystem weitere skurrile Punkte, zum Beispiel Sonderbedarfszuweisungen für überdurchschnittlich hohe Kosten politischer Führung. Der Bund zahlt hier jährlich über 600 Millionen Euro, weil die politische Führung in manchen Ländern angeblich besonders teuer sein soll. Davon profitieren mittlerweile 10 der 16 Bundesländer.
Die politische Führung ist in unserem föderalen Land höchst unterschiedlich organisiert. Die Bremische Bürgerschaft ist zum Beispiel – bezogen auf die Einwohner – sieben Mal so groß wie der Bayerische Landtag. Ich sage das nur all denen, die glauben, der Bayerische Landtag sei zu groß. Im Saarland gibt es 51 Abgeordnete. Der Landkreis Ansbach ist etwa so groß wie das Saarland. Im Landkreis Ansbach gibt es vier Abgeordnete, im Saarland 51. Wenn wir gemessen an der Einwohnerzahl für unsere politische Führung so viel ausgeben wollten wie das Saarland, müsste der Bayerische Landtag umgerechnet etwa 684 Abgeordnete haben.
Da geht es nicht um Sonderlasten, meine Damen und Herren, sondern da geht es um Organisation von Politik. Da geht es um Repräsentation. Das ist natürlich eine autonome Entscheidung eines jeden Landes. Diese Kosten werden allerdings für einige Länder bezuschusst, für andere nicht.
Eine Gleichbehandlung stellt das keinesfalls dar! 10 von 16 bekommen etwas, sechs bekommen nichts. Raten Sie einmal, wer nichts bekommt: Die, die am meisten bezahlen.
4. Bayern als „Goldesel der Nation“
Das „wundervollste“ Beispiel ist aber, dass uns unsere Finanzstärke, die gute Politik, die wir in Bayern betreiben, und die harte Arbeit, die die Menschen in Bayern leisten, letztendlich zum Goldesel der gesamten Nation machen.
Anstrengung lohnt sich offensichtlich nicht – und das scheinen einige Länder auch schon verinnerlicht zu haben. Das System befindet sich so nicht mehr im Einklang mit den Grundgedanken des solidarischen Föderalismus!
Das Bundesverfassungsgericht hat längst die Grenzen bundesstaatlicher Solidarität aufgezeigt:
- Ein System darf nicht zur Nivellierung der Länderfinanzen führen.
- Ein System darf nicht zu einer entscheidenden Schwächung der Leistungsfähigkeit eines Geberlandes führen.
Die derzeitigen Regelungen des Finanzkraftausgleichs führen dazu, dass beide Grenzen überschritten werden – in anderen Worten: Das derzeitige System ist verfassungswidrig!
Noch einige interessante Zahlen:
- Die Finanzkraft Bayerns betrug vor dem Finanzkraftausgleich im Jahr 2022 6.463 Euro je Einwohner.
- Diejenige Bremens betrug 5.067 Euro.
Vor dem Finanzkraftausgleich ist die Finanzkraft Bayerns pro Bürger gegenüber der Hansestadt Bremen also um rund 1.400 Euro höher.
Nach dem Finanzkraftausgleich stellen sich die Zahlen pro Kopf wie folgt dar:
- Bayern hat nicht mehr 6.463 Euro, sondern 5.723 Euro.
- Bremen hat nicht mehr 5.067 Euro, sondern 7.061 Euro.
Plötzlich ist Bremen um rund 1.300 Euro je Einwohner finanzstärker als Bayern. Die Nehmer können doch nicht bessergestellt werden als die Geber, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich kann jedenfalls niemandem erklären, dass die Helfer aus dem System deutlich schwächer hervorgehen als die Bedürftigen. Das ist unfair! Deswegen ist die Grenze für uns im Freistaat Bayern nicht nur erreicht, sondern überschritten.
2022 – 9,864 Milliarden! Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Vergleich zu den Gesamtausgaben Bayerns haben wir im Jahr 2022 13,86 Prozent an andere Länder gegeben. Damals hatten wir auch noch die Corona-Belastung, die ich eigentlich noch herausrechnen muss – ich wollte es nur der intellektuellen Redlichkeit halber sagen, damit es hinterher nicht wieder heißt, es wären nur 13,86 Prozent. Wenn ich die Corona-Sondereffekte herausrechne, gibt der Freistaat Bayern über 15 Prozent seines Haushaltsvolumens an andere Bundesländer.
Sehr geehrte Damen und Herren, da kann man doch nicht davon sprechen, dass wir unsolidarisch wären oder dass das gerecht sei – und schon gleich gar nicht verfassungskonform!
Ich kann das auch belegen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat sich schon vor Jahren dazu geäußert, wie viel Prozent für ein abgebendes Land einigermaßen in Ordnung wären. Damals war im Urteil des Bundesverfassungsgerichts davon die Rede, eine Belastung von etwa 7 Prozent der Gesamtausgaben wäre noch in Ordnung. 7 Prozent! – Wir sind bei 15,03.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, 7 Prozent würde ich zusagen – dazu wäre ich bereit. So viele Solidarität würden wir als Bayern selbstverständlich aufbringen.
7 Prozent – das wären nicht 10 Milliarden Euro, sondern etwa 5. Die Ausgleichslast würde sich halbieren.
Das System läuft aus dem Ruder – zulasten weniger Länder, hauptsächlich zulasten Bayerns. Der angemessene Ausgleich ist ein verfassungsrechtlicher Auftrag. Der Ausgleich ist aber längst nicht mehr angemessen. Es muss eine gesetzliche Belastungsobergrenze geben, meine Damen und Herren.
Ich sage Ihnen eines bereits jetzt ganz offen, weil wir es möglicherweise demnächst wieder hören werden. Es könnte ja sein, dass sich die Opposition weiter darin ergeht und erklärt: »Wir Bayern müssten solidarisch sein, müssten mehr bezahlen. Wir seien halt stärker als die anderen.«
Meine Damen und Herren, ich verstehe nicht, dass Ampel-Politiker in Bayern die Meinung vertreten, wir sollen weiterhin viel Geld – 15 Prozent im Vergleich zu unserem Gesamthaushalt – in andere Bundesländer geben, obwohl das Verfassungsgericht gesagt hat, etwa 7 Prozent wären in Ordnung. Ich bitte Sie, wenigstens heute angesichts dieser Zahlen und der Realitäten einmal anzuerkennen, dass es so auf Dauer doch nicht sein kann. Ich kann doch heute – selbst wenn ich einer kleinen Ampel in Bayern angehöre – nicht verteidigen, dass das gerecht ist, meine Damen und Herren.
Ich fordere die Opposition auf: Bekennen Sie sich endlich dazu, dass wir mit bayerischem Geld vor allen Dingen in Bayern Segensreiches tun sollen – und nicht in anderen Bundesländern, meine Damen und Herren!
Dieses System ist eine deutliche Schwächung Bayerns. Liebe Opposition, auch Sie können dieses Volumen doch sicherlich nicht rechtfertigen wollen. Ich möchte es noch einmal sagen – man kann es nicht oft genug sagen, weil es immer wieder heißt: »Ihr wart mal Empfängerland!«
Ja, vor allem bis in die Achtzigerjahre hinein. Insgesamt aber
- 3,4 Milliarden erhalten,
- 108 Milliarden bezahlt.
Es geht nicht um das Ende der Solidarität! Es geht um Solidarität und Eigenverantwortung und darum, dass sich auch die Empfängerländer für mehr Einnahmen anstrengen müssen!
Das System muss die bayerischen Belange und die Anliegen der bayerischen Bürgerinnen und Bürger besser berücksichtigen. Die bayerischen Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass wir in diesem Land auch für bayerische Interessen kämpfen, meine Damen und Herren.
Andere Länder leisten sich Dinge, die wir uns nicht leisten können – und bayerische Bürgerinnen und Bürger bezahlen das.
Wer gut wirtschaftet, darf nicht bestraft werden!
D. Mit dem Bayern-Gen zurück zu einem fairen Finanzkraftausgleich!
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, in 73 Jahren – seit es vergleichbare Ausgleichssysteme gibt – hat es im Prinzip nur ein Land geschafft, vom Nehmerland zum dauerhaften Geber zu werden.
Nämlich: Bayern. Eigentlich ein Armutszeugnis, andererseits ein weiterer Beweis, dass Bayern wirklich spitze ist!
Trotzdem stelle ich manchmal, wenn ich bei Debatten, bei Veranstaltungen und bei Reden insbesondere der Opposition zuhören darf, eines auch immer wieder fest: Man stellt Bayern immer schlecht dar. Immer erklärt man, was in Bayern alles schlecht läuft, wie furchtbar Bayern sei und wie schlimm es sei, in Bayern leben zu müssen. Meine Damen und Herren, wenn es dann ans Zahlen geht und wir die ganze Nation bezahlen sollen, dann sagt die Opposition in Bayern: »Ja, da müsst ihr schon solidarisch sein! Das müssen wir schon bezahlen.«
Diese Zahlen beweisen ganz und gar nicht, dass Bayern schlecht wirtschaftet und schlecht dasteht.
Meine Damen und Herren, ich sage es aber noch einmal ausdrücklich: Ich möchte schon, dass sich auch andere anstrengen. Das Ziel, vom Nehmerland zum Geberland zu werden, können sich alle vornehmen, so wie es Bayern vorgemacht hat!
Deswegen bitte ich Sie heute auch dringend, dass der Bayerische Landtag einmal dokumentiert, dass wir Bayern vertreten.
Vertreten Sie Bayern und bayerische Interessen – zeigen Sie Ihr Bayern-Gen!
Darauf kommt es an, meine Damen und Herren. Nicht die kleine Ampel regiert Bayern, sondern diejenigen, die ein Bayern-Gen haben und für Bayern streiten.
Aus diesem Grund kämpfen wir für diese grundlegende Neuordnung des Finanzkraftausgleiches. Wir kämpfen für Bayern!
Deswegen haben wir heute den ersten Schritt getan. Der Normenkontrollantrag wird in Kürze beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.
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