Europa heißt ...
Frieden – Freiheit – Zukunft – Zusammenarbeit – Meinungsfreiheit – Recht – Sicherheit – Mitbestimmung – Tradition – Minderheitenschutz – gemeinsame Werte – Pressefreiheit – Gleichheit – Toleranz – Gerechtigkeit – Solidarität– Demokratie – Austausch – Vielfalt – Identität – Gemeinschaft – so die EU-Grundrechtecharta …und was heißt Europa für Dich?
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…sauberes Wasser
Ob Doppelwände für Tankschiffe, Grenzwerte für algenwuchsförderndes Phosphat in Geschirrspülmittel oder Hygieneregeln für Trinkwasserleitungen: Die EU setzt hohe Standards für sauberes Wasser – für europaweit ungetrübten Badespaß und sauberes Trinkwasser
Dank der EU-Trinkwasserrichtlinie können wir sicher sein, dass unser Wasser unbedenklich ist. Sie legt europaweite Qualitätsstandards für Trinkwasser fest.
Sie regelt, dass insgesamt 48 mikrobiologische und chemische Indikatorparameter regelmäßig überwacht und getestet werden müssen, wie z.B. Legionellen, Blei und PFAS („forever chemicals“). Sie enthält detaillierte Hygienevorschriften für Materialien, die mit Trinkwasser in Berührung kommen. Beispielsweise dürfen in Rohrleitungen und Wasserhähnen nur unbedenkliche Stoffe verwendet werden (Verbot von bleihaltigen Leitungen). Die Richtlinie macht außerdem den Zugang zu Wasser, insbesondere für benachteiligte Bevölkerungsgruppen, zu einem vorrangigen Ziel. Die Verwendung von Leitungswasser anstelle von abgefülltem Wasser wird gefördert und hilft so, Plastikabfall zu verringern. Für Deutschland ist die Richtlinie durch eine Novellierung der Trinkwasserverordnung mit Wirkung ab April 2023 umgesetzt worden.
Auch die Badegewässer in der EU sind heutzutage viel sauberer als früher – dank der EU-Rechtsvorschriften zur Badewasserqualität und der einzelstaatlichen Wasserpolitik, mit denen Gesundheit und Umwelt geschützt werden.
1975 wurden aufgrund von ökologischen und gesundheitlichen Bedenken die ersten EU-Rechtsvorschriften zu Badegewässern erlassen. Darin wurden Mindeststandards für die Qualität von sauberen Badegewässern in ganz Europa festgelegt: Die Mitgliedstaaten müssen die Qualität der Badegewässer nach klar festgelegten Verfahren überwachen, die Bewirtschaftung der Wasserressourcen verbessern, der Öffentlichkeit rechtzeitig Informationen bereitstellen und der EU jährlich Bericht erstatten. Die Wasserqualität wird mithilfe von mikrobiologischen Daten bewertet und je nach Verunreinigungsgrad als ausgezeichnet, gut, ausreichend oder mangelhaft eingestuft. Bei mangelhafter Wasserqualität werden vorbeugende Maßnahmen ergriffen wie z.B. ein Badeverbot, und eine Benachrichtigung der Bevölkerung). Außerdem wird gegen Verunreinigung und Gefahren für die Gesundheit vorgegangen.
2021 erstatteten über 21.800 Badeorte in Europa Bericht über ihre Wasserqualität. Davon erhielten 85% die Bewertung „ausgezeichnet“ für ihre Wasserqualität (in Deutschland waren es sogar fast 91%), nur bei 1,3 % wurde die Note „mangelhaft“ vergeben. Zum Vergleich: Im Jahr 1991 erhielten nur 53% aller Badegewässer in Europa die Bewertung „ausgezeichnet“, während 9% als „mangelhaft“ eingestuft wurden.
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…starker Natur- und Artenschutz
Natura 2000 ist das weltweit größte Netz von Naturschutzgebieten aus ca. 20% der Landfläche und 9% der Gewässerfläche in Europa – Ziel: 30% bis 2030. Hohe EU-Umweltstandards schützen gefährdete Tierarten und unsere Gesundheit, fördern nachhaltige Land- und Forstwirtschaft und schaffen Arbeitsplätze.
Pflanzen, Zugvögel und wilde Tiere kennen keine Landesgrenzen – aus diesem Grund hat die Europäische Union einen Rechtsrahmen für den Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume geschaffen. Seit Inkrafttreten der ersten EU-Richtlinie zum Vogelschutz 1979 wurden inzwischen über 27.000 „Natura 2000“-Landschafts- und Naturschutzgebiete in der EU geschaffen, über 4.500 davon in Deutschland. Es ist das weltweit größte Netz dieser Art und umfasst etwa ein Fünftel der Landflächen und fast ein Zehntel der Wasserflächen in Europa (Stand: 2022) – in Bayern entspricht das etwa einem Zentel der Landesfläche.
Die Natura-2000-Gebiete bieten Schutz für die am meisten gefährdeten Arten und Lebensräume in Europa. Sie werden im Rahmen verschiedener Fonds und Programme der EU unterstützt und fördern die Wirtschaft vor Ort, vor allem in ländlichen Gebieten, weil sie Arbeitsplätze schaffen und den Tourismus ankurbeln. Die Europäische Union unterstützt eine nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, wie sie im Natura-2000-Netz betrieben wird.
Mit ihren hohen Umweltstandards ist die EU weltweit Vorreiter. Dennoch ist nur ein kleiner Teil der geschützten Arten in Europa in einem befriedigenden Zustand. Die EU stellt daher den Kampf gegen das Artensterben mit ins Zentrum des „Europäischen Grünen Deal“: Bis 2030 sollen mindestens 30% der Landflächen und mindestens 30% der Gewässerflächen in der EU unter Naturschutz gestellt werden. Der EU-Naturschutzplan bis 2030 sieht u.a. folgende Maßnahmen vor:
– Mindestens 25% der landwirtschaftlichen Flächen werden ökologisch bewirtschaftet
– Pflanzen von 3 Milliarden zusätzlicher Bäume
– Umkehr des Rückgangs von Bestäubern wie Bienen und Schmetterlinge
– Einsatz von Pflanzenschutzmittel wird um 50% reduziert
– Mindestens 25.000 km frei fließende Flüsse werden wiederhergestellt
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…Fußball genießen
Ungehindert zu Auslandsspielen des Lieblingsvereins fahren? Dank der EU-Reisefreiheit ist das möglich. Fußballweltmeisterschaft und Olympia kostenlos live im Fernsehen anschauen? Die EU sorgt für freien Zugang zu allen Fernsehübertragungen ohne exklusive Senderechte für Bezahlsender.
Begleiten Sie Ihre Mannschaft zu Auswärtsspielen in dieser Saison? Dank der EU-Rechtsvorschriften über den freien Personenverkehr können Fußballfans ungehindert zu Spielen ihrer Nationalmannschaft oder ihres Lieblingsvereins in ganz Europa reisen.
Für alle, die die Olympischen Spiele oder die Fußballweltmeisterschaft auf dem Sofa zu Hause anschauen möchten, gibt es ebenfalls gute Nachrichten: Die EU-Mitgliedstaaten dürfen in ihren nationalen Gesetzen vorschreiben, dass Ereignisse von großer gesellschaftlicher Bedeutung wie große Sportereignisse in der EU nicht ausschließlich von Bezahlfernsehkanälen ausgestrahlt werden dürfen. Das hieße nämlich, dass sehr viele Menschen sie nicht mehr verfolgen könnten. EU-Recht verbietet außerdem Übertragungslizenzen für Fußballspiele, mit denen sich Fernsehsender die Exklusivrechte in einem Land sichern und verhindern würden, dass man das Spiel unter Verwendung einer Decoderkarte in einem anderen EU-Land anschauen kann. Die EU-Mitgliedstaaten können damit exklusiven Senderechten im Bezahlfernsehen einen Riegel vorschieben.
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… Rückgaberecht beim Onlinekauf
Die EU hat´s erfunden: Wer im Internet Waren kauft oder Verträge abschließt, kann es sich innerhalb von 2 Wochen anders überlegen und ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten. Für fehlerhafte Produkte gibt es EU-weit 2 Jahre Garantie, im ersten Jahr auch ohne den Fehler beweisen zu müssen.
Haben Sie auch schon mal im Internet etwas bestellt oder an der Haustür oder bei einer Kaffeefahrt etwas gekauft, was Sie gar nicht brauchten oder mit dem Sie dann doch nicht zufrieden waren? Oder haben Sie ein Produkt mit sechs Monaten Garantie gekauft, das nach acht Monaten kaputt geht? Kein Problem – Verbraucherinnen und Verbraucher haben in der EU garantierte Rechte, die kein Händler umgehen darf. Da der Online-Handel boomt, hat die EU zudem Regeln erlassen, die den Einkauf auch grenzüberschreitend sicher machen. Darüber wacht die EU gemeinsam mit den nationalen Verbraucherschützern.
So können Sie es sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Kauf anders überlegen und ohne Angabe von Gründen vom Kauf zurücktreten. Voraussetzung ist, dass der Kauf im Internet, telefonisch, per E-Mail oder bei einem Vertreter getätigt wurde.
Bei defekten Produkten hat der Käufer unabhängig davon, wo die Ware gekauft wurde, Anspruch auf Reparatur oder Ersatz durch den Verkäufer. Funktioniert dies nicht, sollten Sie einen Preisnachlass oder eine vollständige Erstattung erhalten.
Die gesetzliche Garantiezeit für Produkte, während der der Verkäufer für sämtliche auftretende Mängel haftet, beträgt überall in der EU mindestens zwei Jahre ab Erhalt der Ware. Um es Verbraucherinnen und Verbrauchern einfacher zu machen und Streitigkeiten vorzubeugen, w wird während des ersten Jahres davon ausgegangen, dass ein Kaufgegenstand, der nicht funktioniert, von Anfang an mangelhaft war.
Bedenken Sie aber immer, dass diese Bestimmungen nur für Käufe gelten, die bei einem gewerblichen Anbieter getätigt wurden. Wenn Sie nämlich (auch neue) Produkte von einem privaten Anbieter kaufen, kommt das EU-Verbraucherrecht nicht zum Tragen.
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…weniger Fernsehwerbung
Wer möchte schon gerne mit Reklame dauerberieselt werden? Die EU-Medienregeln beschränken Fernsehwerbung auf durchschnittlich 12 Minuten pro Stunde. Fernsehwerbung für verschreibungspflichtige Medikamente und Tabakwaren ist verboten, Nachrichtensendungen dürfen nicht gesponsort werden.
Das Fernsehen ist nach wie vor das mit Abstand beliebteste Medium weltweit. Es gehört zum Alltag von Millionen Unionsbürgern, bietet Unterhaltung und Information und trägt zur Meinungsbildung bei.
Damit die Zuschauer nicht mit Reklame dauerberieselt werden, dürfen pro Stunde höchstens zwölf Minuten mit Werbung gefüllt werden. Werbesendungen müssen zudem für Auge und Ohr leicht erkennbar sein, und mit ihnen darf nicht für verschreibungspflichtige Medikamente und Tabakwaren geworben werden. Fernsehsendungen dürfen gesponsert werden, allerdings nicht von Tabakunternehmen. Zudem muss eindeutig zu erkennen sein, dass es sich um Sponsoring handelt. Nachrichtensendungen dürfen gar nicht gesponsert werden. Auch für das Sponsoring durch alkoholische Getränke gelten strengere Vorschriften.
Nicht zuletzt müssen die EU-Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass über audiovisuelle Medien keine Aufstachelung zu Gewalt oder Hass gegen Menschen aufgrund ihrer Rasse, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder ihrer Staatsangehörigkeit verbreitet wird. Ferner sollen sie die Anbieter darin bestärken, dass Hörgeschädigte und Sehbehinderte audiovisuelle Medien nutzen können. Dies geschieht in der Regel durch Gebärdensprache, Untertitelung, Audiobeschreibung oder leicht zugängliche Menüführung.
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… transparente Stromkosten
EU-Gesetze geben ein Recht auf einen Stromanschluss, auf freie Wahl des Stromanbieters und ermöglichen einen leichten und schnellen Anbieterwechsel ohne Zusatzgebühren. Stromanbieter sind verpflichtet, über den aktuellen Verbrauch und geplante Preiserhöhungen zu informieren.
Gemäß Unionsrecht haben Verbraucher erhebliche Rechte, die die Mitgliedstaaten durch nationale Rechtsvorschriften gewährleisten müssen. Dazu zählt zum Beispiel das Recht auf einen Stromanschluss, aber auch das Recht, einen beliebigen Stromanbieter zu wählen, der vor Ort seine Dienste anbietet. Doch was tun diejenigen, die mit ihrem Anbieter nicht zufrieden sind? Nach Unionsrecht haben alle Verbraucher Anspruch auf einen leichten, schnellen Anbieterwechsel, ohne dass ihnen zusätzliche Gebühren berechnet werden.
Alle Stromanbieter müssen eindeutige Vertragsinformationen bereitstellen, bevor sie ihre Kunden zur Unterzeichnung auffordern. Außerdem müssen sie mitteilen, wenn der Vertrag geändert wird (z. B. Kostenanhebung), und die Möglichkeit bieten, den Vertrag zu beenden (und einen Vertrag bei einem neuen Anbieter zu schließen), falls ein Kunde nicht mit den neuen Bedingungen zufrieden ist. Darüber hinaus müssen die Stromanbieter genaue und aktuelle Verbrauchsinformationen zur Verfügung stellen und dafür sorgen, dass die Rechnungen dem tatsächlichen Verbrauch entsprechen.
Ferner sehen die Unionsrechtsvorschriften eine schnelle, einfache Beilegung von Beschwerden und Streitfällen vor: Sie müssen lediglich bei Ihrem Stromanbieter Beschwerde einlegen. Ist das Problem damit nicht gelöst, so haben die Kunden in allen Mitgliedstaaten das Recht, eine Beschwerde an eine unabhängige nationale Stelle zu richten. Diese muss dann eine kostengünstige, umgehende und gerechte außergerichtliche Beilegung ermöglichen.
Zudem hat die EU eine ganze Reihe von Notfallmaßnahmen ergriffen, um der aktuellen Energiekrise zu begegnen, die zusammen mit den Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu einer Dämpfung der steigenden Energiepreise führen sollen.
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…grenzüberschreitend einkaufen
Neues Smartphone in Italien zum ohne Wechselkursrisiko zum gleichen Preis wie in Deutschland kaufen? Online Hotel in Österreich buchen oder eBook herunterladen? Kostenlos Geld europaweit überweisen und Preise direkt vergleichen? Kein Problem dank EU-Binnenmarkt und gemeinsamer Währung.
In Europa ist das Angebot an hochwertigen Produkten groß: Griechisches Olivenöl, finnisches Holz, italienische Schuhe, skandinavische Designmöbel. All diese Produkte können überall in der EU vertrieben werden – der freie Warenverkehr im Binnenmarkt macht‘s möglich. Immer öfter werden Computer, Handys oder Tablets genutzt, um online Waren zu kaufen (z. B. Kleidung oder Spielzeug), Zugang zu digitalen Inhalten zu erwerben (z. B. zu Filmen oder eBooks) oder Buchungen vorzunehmen (z. B. Hotelbuchungen oder Mietwagenreservierungen). Mehr als 70% der europäischen Internetnutzer kaufen im Internet ein.
Die EU fördert den elektronischen Handel und sorgt dafür, dass europäische Verbraucher nach Belieben Waren kaufen und Zugriff auf digitale Inhalte und Dienstleistungen erwerben können und dabei weniger Einschränkungen erfahren. Seit April 2018 kommen den Internetnutzern in der EU die neuen Vorschriften über die sogenannte grenzüberschreitende Portabilität zugute, wenn sie ihre Lieblingsfernsehserie auf Reisen oder im Urlaub in einem anderen EU-Mitgliedstaat streamen. Zudem sind dank der EU zahlreiche Spielarten des Geoblockings, mit denen der Zugriff auf ausländische Websites und Online-Dienstleistungen eingeschränkt wird, verboten. Seit 2019 können Sie als Online-Käufer unabhängig von Ihrem Wohnort in der EU im Internet Weihnachtsgeschenke kaufen, ein Hotel buchen oder ein Auto mieten, ohne dabei durch Geoblocking eingeschränkt zu werden. EU-Vorschriften schützen die Verbraucher vor unlauteren Praktiken. Händler in der EU dürfen den Kunden keine zusätzlichen Gebühren für die Verwendung von Kredit- oder Debitkarten berechnen.
Die EU hat Zahlungen innerhalb Europas einfacher, sicherer und preiswerter gemacht, unabhängig davon, welches Zahlungsmittel Sie bevorzugen. Diese Vorzüge spüren alle EU-Bürger täglich auf ihrem Konto.
Eine Banküberweisung in Euro in ein anderes Land in der EU zu tätigen, ist dank des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) so einfach, günstig und schnell wie eine Überweisung innerhalb Ihres Landes. Sie müssen dazu lediglich die internationale Kontonummer (IBAN) und die internationale Bankleitzahl (BIC) des Empfängers angeben.
Außerdem zahlen in 20 der 27 EU-Länder 347 Millionen Europäer täglich mit der gemeinsamen Währung Euro. Der Euro ist sogar die Währung in sechs Nicht-EU-Ländern. 60 weitere Staaten und Gebiete haben ihre Währung an den Euro gekoppelt. Für die Europäer hat der Euro den grenzüberschreitenden Handel und das Reisen einfacher gemacht, weil sie kein Geld mehr tauschen und keine Verluste aufgrund von Wechselgebühren oder Wechselkursschwankungen mehr machen müssen. Unternehmen müssen keine Wechselkursrisiken mehr absichern. Das führt allein für die deutsche Volkswirtschaft laut einer Berechnung des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts jedes Jahr zu Einsparungen von 30 Milliarden Euro. Beim Einkauf von ausländischen Produkten sind durch den direkten Preisvergleich viele Produkte für die Verbraucher günstiger geworden.
Mittlerweile hat sich der Euro als zweitwichtigste Reservewährung der Welt nach dem Dollar etabliert. Damit gibt der Euro den Ländern des Euroraums und der EU insgesamt mehr politisches und wirtschaftliches Gewicht auf der internationalen Bühne.
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…gesunde Lebensmittel
Dank EU-Recht stehen Zutaten, Zusatzstoffe, Allergene und Kalorien auf Etiketten. Die EU sorgt für mehr Regional und Bio in der Landwirtschaft und beim Verbraucher. EU-Qualitätssiegel sichern bayerische Brezn, Bier und Blockmalz gegen Fälschungen und vermarkten original bayerischen Genuss in aller Welt.
Als Verbraucher interessieren Sie sich vielleicht dafür, was alles in Ihrem Lebensmittel enthalten ist und wie es hergestellt wurde? Dank der EU-Vorschriften können Sie die Zutaten und Nährwerte von Lebensmitteln am Etikett ablesen. Damit können Sie beim Einkaufen auf hohe Lebensmittel-Standards vertrauen und auf den ersten Blick erkennen, welche Zusatzstoffe der Orangensaft enthält oder wie viele Kalorien der Müsliriegel.
Die EU fördert nachhaltige und gesunde Lebensmittel regionaler Erzeugung und Vermarktung und den Ausbau der Bio-Landwirtschaft.. EU-Vorschriften sorgen für Lebensmittelsicherheit, strenge Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel und verbindliche Informationen über Allergene. Das EU-Bio-Logo erhalten nur Produkte, die strengen Vorschriften über Tierschutz und den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln genügen.
Wer einmal original Nürnberger Lebkuchen, Bayerische Brezen oder Schrobenhausener Spargel probiert hat, möchte vielleicht nichts Anderes mehr genießen und trinken. Doch ohne die EU gäbe es solche Original-Produkte nicht. Die EU schützt vor Lebensmittelpiraten, die begehrte traditionelle und regionale Spezialitäten nachmachen wollen, mit den Gütesiegeln „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.), „geschützte geografische Angabe“ (g.g.A.) oder „garantiert traditionelle Spezialität“ (g.t.S.). Diese Gütesiegel garantieren, dass die zugehörigen Produkte den Anforderungen einer der Qualitätsregelungen der EU entsprechen, aus einer bestimmten Region stammen, für die sie typisch sind oder auf einzigartige traditionelle Weise hergestellt werden. Die Hersteller erhalten damit ein rechtliches Mittel, um ihre Produkte gegen Nachahmung und Missbrauch in der EU und weltweit zu schützen. Durch den Hinweis auf die geografische Herkunft sorgen Siegel auch dafür, dass Produkte auf dem Markt auffallen und besser vermarktet werden können. Für Verbraucher geben sie Aufschluss über die Herkunft von Produkten und ihre besonderen Qualitätsmerkmale. Und nicht zuletzt stehen sie sinnbildlich für den kulturellen Reichtum Europas, seine Vielfalt, Tradition, Kultur und Geografie. All das kann vor Ort Werte schaffen und dazu beitragen, dass in benachteiligten Gebieten neue Einnahmequellen und Arbeitsplätze entstehen.
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…Lernen und Begegnung
Europa kennen lernen? 18-jährige können in der EU ein kostenloses Zugticket erwerben und damit quer durch Europa reisen.
Europa lieben lernen? Seit Start des EU-Austauschprogramms “Erasmus” 1987 sind aus den so entstandenen Beziehungen 1 Million Babys hervorgegangen.
Sie sind 18 Jahre alt und möchten kostenlos durch ganz Europa reisen? Dann gibt es gute Nachrichten für Sie: 2018 führte die EU das Travel-Pass-Programm „DiscoverEU“ ein. Es richtet sich an alle, die 18 Jahre alt werden und bietet die Möglichkeit, zu reisen, die Freizügigkeit zu erleben und Europa zu erkunden. Das DiscoverEU-Ticket ist ein kostenloses Geschenk der EU an ihre jungen Bürger. Es gilt nicht nur für Züge, sondern auch für andere Verkehrsmittel. So können junge Menschen aus der gesamten EU teilnehmen, auch wenn sie in entlegenen Gebieten oder auf Inseln leben. Wenn Sie sich bewerben wollen, müssen Sie 18 Jahre alt sein und die Staatsangehörigkeit von einem der 27 EU-Länder besitzen. Sie können sich als Einzelperson oder als Gruppe von bis zu 5 Freunden und für eine Reisedauer von bis zu einem Monat bewerben. Die Bewerbung erfolgt über das Europäische Jugendportal.
Haben Sie Lust, im Ausland eine Ausbildung oder Hospitation zu machen oder zu studieren? Wussten Sie, dass viele der neun Millionen Europäerinnen und Europäer, die am europäischen Austauschprogramm Erasmus und seiner Folgeprogramme teilgenommen haben, nach eigenen Angaben durch ihre Teilnahme offener für neue Erfahrungen geworden sind? 40% der Personen, die an Erasmus teilgenommen haben, verlegen ihren Wohnsitz nach ihrem Abschluss mindestens einmal ins Ausland. Zwischen einem Drittel und einem Viertel aller ehemaligen Teilnehmer hat ein Start-up gegründet oder hat dies zumindest vor. Darüber hinaus ist die Wahrscheinlichkeit, innerhalb eines Jahres nach Abschluss Arbeit zu finden, bei Studierenden, die an dem Programm teilgenommen haben, doppelt so hoch. Nach fünf Jahren haben sie auch häufiger eine Führungsposition inne. Die Teilnahme an Erasmus bringt noch anderes mit sich: Eine Untersuchung hat ergeben, dass die Wahrscheinlichkeit, eine langfristige Beziehung mit jemandem einzugehen, der aus einem anderen Land kommt, bei jungen Menschen, die im Rahmen von Erasmus an einem Austausch teilgenommen haben, dreimal höher ist und dass aus solchen Beziehungen seit dem Beginn des Programms im Jahr 1987 bis zu einer Million Kinder hervorgegangen sein könnten. Vielleicht sind Sie ja eines dieser Kinder?
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…sicherer und freier Datenverkehr
In der EU gelten strenge Datenschutzregeln: Soziale Netzwerke dürfen Nutzerdaten nur mit deren Zustimmung teilen und Personen auf Fotos nicht automatisch markieren. Die EU sichert das Recht auf Datenlöschung und “Vergessenwerden”, schützt vor lästigen Werbeanrufen und ermöglicht sicheres Bezahlen per Smartphone.
Gehören Sie zu den 84 % der Menschen in der EU, die das Internet täglich oder fast täglich nutzen? Die rasante Entwicklung der digitalen Technologien bedeutet, dass wir das Internet immer häufiger im Alltag nutzen – von der Einreichung der Steuererklärung bis hin zum Online-Shopping oder der Nutzung sozialer Medien. Dabei werden personenbezogene Daten über Sie erfasst und übermittelt.
Mehr als die Hälfte aller Europäer mit Internetzugang nutzt mindestens einmal pro Woche ein soziales Netzwerk wie Facebook oder Twitter. Dabei werden Angaben zu Ihren Gewohnheiten, Vorlieben oder Ihrem Standort von diesen Plattformen gesammelt und – häufig ohne Ihr Wissen – an andere Unternehmen weitergegeben. Vielleicht haben Sie, ebenfalls wie die meisten anderen Europäer, das Gefühl, nicht die vollständige Kontrolle über Ihre Daten und deren Verwendung zu haben. Vielleicht befürchten Sie sogar, Ihre Daten könnten missbraucht werden, was Folgen für Ihren Ruf, Ihren Arbeitsplatz, Ihr Geld und Ihr Leben haben könnte.
In der EU gelten schon seit langem strenge Datenschutzbestimmungen (wonach beispielsweise Daten nur mit Einverständnis des Nutzers mit anderen Diensten geteilt werden dürfen), und zwar auch für soziale Netzwerke. So wurde zum Beispiel unterbunden, dass in Europa Nutzer von Facebook in Fotos automatisch markiert werden. Facebook und WhatsApp mussten Änderungen ihrer Datenschutzbestimmungen transparenter machen, und Unternehmen der sozialen Medien müssen mehr Verantwortung für illegale Inhalte auf ihren Plattformen übernehmen.
Seit Mai 2018 ist die EU-Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Sie gilt für Unternehmen aus der EU und aus Drittstaaten, die ihre Dienstleistungen in der EU anbieten und unmittelbar in allen EU-Ländern, wodurch gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen geschaffen werden, die in mehreren Staaten tätig sind. Sie können nun unter Anwendung einheitlicher Verfahren mit einer einzigen Behörde in Kontakt treten. Zudem gibt es neue Kontrollwerkzeuge und Schutzrechte für Internetnutzer wie das Recht, die Löschung ihrer Daten zu verlangen, oder die Möglichkeit, Daten von einem Diensteanbieter zu einem anderen zu übertragen.
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…weniger Ressourcenverbrauch
Die EU regelt, dass Produkte so entwickelt werden, dass sie nachhaltiger, länger nutzbar und besser recycelbar sind und weniger Energie verbrauchen. So müssen Handys und andere Elektrogeräte ab 2024 alle die gleichen Ladekabelstecker haben.
Ob Kleidung, Lebensmittel oder Elektrogeräte – vieles landet noch immer zu oft und zu früh im Müll. Die EU setzt sich daher für nachhaltigere und länger haltbare Produkte ein, die leichter wiederverwendet und recycelt werden können. Der EU-Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft zielt auf den gesamten Lebenszyklus von Produkten ab: Künftig müssen Produkte so konzipiert sein, dass sie eine längere Lebensdauer haben, leichter wiederverwendet, repariert und recycelt werden können. Statt Primärrohstoffe zu verwenden, wird ein größtmöglicher Anteil recycelter Materialien verpflichtend. Die EU wird sich auf Branchen konzentrieren, die die meisten Ressourcen verbrauchen und in denen ein hohes Kreislaufpotenzial besteht. Dazu zählen z.B. Elektronik, Batterien und Fahrzeuge, Verpackungen, Kunststoffe, Textilien, Bauwesen und Gebäude sowie Lebensmittel.
Der gezielte Zusatz von Mikroplastik soll beschränkt und seine unbeabsichtigte Freisetzung reduziert werden. Bereits beschlossen sind strenge Vorgaben für die zehn Plastikprodukte, die Europas Strände am meisten verschmutzen und oft im Meer landen: Einige Einwegprodukte, für die es schon jetzt günstige Alternativen gibt, sind künftig verboten. Dazu gehören Plastikbesteck und -teller, Rührstäbchen oder Luftballonstäbe aus Plastik. Bei weiteren Produkten wie Chipstüten, Filterzigaretten und Feuchttüchern müssen die Hersteller sich an den Kosten beteiligen, die wegen ihrer Produkte für die Säuberung der Umwelt anfallen.
Jeder Europäer wirft pro Jahr durchschnittlich 173 Kilogramm Verpackungen weg. Deshalb sollen in Zukunft deutlich weniger Verpackungen entstehen. Vorgaben zu Design, Wiederverwendung und Recyclingfähigkeit von Verpackungen, zur Abfallvermeidung und zu einem EU-weit harmonisierten Modell für die getrennte Sammlung von Abfällen sind geplant. Schließlich stärkt die EU auch die Rolle der Verbraucherinnen und Verbraucher, indem sie ihnen zuverlässige Informationen über die Reparierbarkeit und Haltbarkeit von Produkten und ein echtes „Recht auf Reparatur“ verschafft. Denn um nachhaltiger konsumieren zu können, benötigen sie verlässliche Informationen und leichteren Zugang zu bequemen und erschwinglichen Reparaturdiensten, Ersatzteilen und Reparaturanleitungen.
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Europa heißt…
Frieden – Freiheit – Zukunft – Zusammenarbeit – Meinungsfreiheit – Recht – Sicherheit – Mitbestimmung – Tradition – Minderheitenschutz – gemeinsame Werte – Pressefreiheit – Gleichheit – Toleranz – Gerechtigkeit – Solidarität – Demokratie – Austausch – Vielfalt – Identität – Gemeinschaft – so die EU-Grundrechtecharta …und was heißt Europa für Dich?
Die Grundrechtecharta der Europäischen Union definiert in klarer und übersichtlicher Form die Rechte und Freiheiten der Menschen, die in der Europäischen Union leben. Diese Rechte sind von den Organen und Institutionen der Union ebenso wie von den Mitgliedsstaaten, wenn sie EU-Recht umsetzen, zu achten und zu garantieren. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union wurde von der Präsidentin des Europäischen Parlaments, dem Präsidenten des Rates und dem Präsidenten der Kommission anlässlich des Europäischen Rates von Nizza am 7. Dezember 2000 unterzeichnet und feierlich verkündet. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 erhielt die Charta der Grundrechte Rechtsverbindlichkeit. Damit wurden die Rechte der Unionsbürgerinnen und -bürger deutlich gestärkt, denn sie können ihre Grundrechte nun auf dem Rechtsweg einklagen.
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist zum ersten Mal in der Geschichte der Europäischen Union in einem einzigen Text die Gesamtheit der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rechte der europäischen Bürgerinnen und Bürger sowie aller im Hoheitsgebiet der Union lebenden Personen zusammengefasst. Sie sind in sechs große Kapitel unterteilt:
- Würde des Menschen
- Freiheiten
- Gleichheit
- Solidarität
- Bürgerrechte
- Justizielle Rechte.
Sie beruhen insbesondere auf den in der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Rechten und Grundfreiheiten, den Verfassungstraditionen der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der Europäischen Sozialcharta des Europarates und der Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer sowie anderen internationalen Übereinkommen, denen die Europäische Union oder ihre Mitgliedsstaaten angehören.
Die Grundrechtecharta geht in einigen Punkten über andere Grundrechtskataloge hinaus. Beispielsweise garantiert die Charta den Bürgerinnen und Bürgern ein Recht auf eine gute Verwaltung. Das heißt: Sie haben einen Anspruch darauf, dass ihre Angelegenheiten von den Organen und Einrichtungen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden. Ferner hat jede Person das Recht, gehört zu werden und die sie betreffenden Akten einsehen zu dürfen. Die Verwaltung muss ihre Entscheidungen begründen. Sie muss einen Schaden, der einem Bürger oder einer Bürgerin durch ihre Organe oder Bediensteten in Ausübung ihrer Amtstätigkeit verursacht wurde, ersetzen.
Die Grundrechtscharta soll nicht in Konkurrenz zu nationalen Grundrechten stehen. Wo einige nationale Verfassungen weitgehende Grundrechte garantieren, werden diese nicht berührt.
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