Politik
Die Bayerische Staatsregierung beschäftigt sich als oberste leitende und vollziehende Behörde gemäß Artikel 43 der Bayerischen Verfassung mit einem breiten Spektrum an politischen Themen.
Die vielfältigen Politikthemen sind der Staatskanzlei und den Staatsministerien als klar definierte Geschäftsbereiche oder Sonderaufgaben zugeordnet.
Verordnung über die Geschäftsverteilung der Bayerischen Staatsregierung