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Handy geklaut, Mofa frisiert: Die Fälle sind echt, die Richterinnen und Richter sind so jung wie die Beschuldigten. Im Rahmen der Teen Court Projekte verhandeln Schülerinnen und Schüler die Straftaten von Gleichaltrigen. Am vergangenen Freitag (15. November) hat ein neues Schülergericht in Würzburg seine Arbeit aufgenommen. Im Freistaat Bayern gibt es bislang 14 Schülergerichte: In Aschaffenburg, Ingolstadt, Ansbach, Memmingen, Augsburg, Landshut, Dillingen, Neu-Ulm, Passau, Regensburg, Deggendorf, München, Bamberg und Coburg. Der bayerische Justizminister Georg Eisenreich: „Schülergerichte sind ein bayerisches Erfolgsmodell. Seit 24 Jahren arbeiten Justiz, lokale soziale Einrichtungen und junge Menschen zusammen. In den Teen Courts findet dann ein Dialog auf Augenhöhe statt, und es wird gemeinsam eine Sanktion erarbeitet. Die Schülerrichterinnen und -richter in Bayern haben allein im Jahr 2023 mehr als 280 Fälle verhandelt.“
Wie funktioniert das Schülergericht?
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Die Staatsanwaltschaften können geeignete Jugendsachen an die Schülergerichte weitergeben (schwere Straftaten sind ausgenommen).
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Bei den Straftaten handelt es sich meist um typische Jugenddelikte wie Ladendiebstahl, Sachbeschädigung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis.
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Verhandelt wird nicht im Gerichtssaal, sondern am runden Tisch. Dort stellen sich junge Straftäter einem Gremium aus drei Schülerrichterinnen und -richtern in Begleitung von Sozialpädagogen. Eisenreich: „Sie arbeiten die Tat in einem intensiven Gespräch gemeinsam auf; vor allem Hintergründe, Motive und Folgen der Tat werden beleuchtet. Auf Augenhöhe wird eine erzieherische Maßnahme als Reaktion auf die Straftat erarbeitet. Damit erreichen wir eine höhere Akzeptanz.“ Auch für die Schülerrichter sei das Projekt ein Gewinn: „Die Schülerrichterinnen und -richter übernehmen Verantwortung und setzen sich für die Durchsetzung des Rechts ein. Ihre Erfahrungen geben sie an ihre Mitschüler weiter. Das stärkt unseren Rechtsstaat über das Projekt hinaus.“
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Statt eines Urteils vereinbaren die jungen Richterinnen und Richter mit dem Täter eine erzieherische Maßnahme, z. B. Arbeitsleistung, Handy-Entzug, Aufsatz oder Referat. Die Schülerrichter wachen über das Einhalten der Maßnahmen. Danach stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren in der Regel ein. Sie kann aber auch Anklage erheben, insbesondere wenn die Auflagen nicht erfüllt worden sind.
Die Ausbildung der neuen Schülerrichterinnen und Schülerrichter startete in den Herbstferien. In Würzburg übernimmt diese Ausbildung der Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Unterfranken e. V., der das Projekt dort als sozialer Träger in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft Würzburg durchführt.
Bayerns Justizminister: „Mir liegt persönlich sehr viel daran, dieses wichtige Projekt weiter auszubauen. Ich danke allen, die das Schülergericht in Würzburg möglich machen – allen voran dem Leitenden Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Würzburg Frank Gosselke sowie dem Arbeiterwohlfahrt Bezirksverband Unterfranken e. V. Allen Schülerrichterinnen und Schülerrichtern wünsche ich viel Erfolg für ihre Arbeit und – noch wichtiger – stets ausgewogene Entscheidungen.“
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