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Pressemitteilung
06.08.2025
Nr. 147
Gerlach betonte: „Die meisten Menschen wollen auch wenn sie pflegebedürftig werden zu Hause leben. In Bayern werden 83 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause versorgt. Nur ungefähr ein Viertel von ihnen nimmt dabei einen professionellen Pflegedienst in Anspruch.“
Die Ministerin ergänzte: „Um die häusliche Pflege zu stärken und zu stützen, brauchen wir die Tagespflege. Sie ist inzwischen eine wichtige Säule der Pflegeversorgung geworden und ein zentrales Bindeglied zwischen häuslicher Pflege und professionellen Angeboten. Und sie entlastet die häuslich Pflegenden. Zu wissen, dass der oder die Angehörige gut versorgt ist, nimmt eine große Last und es schafft Freiraum – für die eigene Familie, den Job und für die eigenen Bedürfnisse.“
Die Ministerin erklärte: „In Gaubüttelbrunn, einem Ortsteil von Kirchheim, entstehen in der ehemaligen Grundschule unter anderem 25 Tagespflegeplätze. Die neue Tagespflege wird künftig für die pflegebedürftigen Bürgerinnen und Bürger vor Ort sowie für deren Angehörige eine große Unterstützung sein. Ich freue mich deshalb sehr, dass wir als Freistaat Bayern im Rahmen unseres Förderprogramms ‚PflegesoNah‘ einen finanziellen Beitrag in Höhe von 625.000 Euro für die Tagespflegeplätze leisten können!“
Bei den baulichen Maßnahmen für die Tagespflege wird Wert auf Demenzsensibilität und Aspekte für Menschen mit Sehbeeinträchtigung gelegt. Es wird zum Beispiel ein entsprechendes Beleuchtungs- und Lichtkonzept installiert werden und auch die Außenanlagen werden demenzgerecht gestaltet werden. Es ist zudem eine Zusammenarbeit mit beispielsweise Ärzten und Therapeuten geplant. Darüber hinaus wird es Angebote für Angehörigen wie Angehörigenabende, Beratungsangebote und Schulungen geben.
Die Ministerin hob hervor: „Mit unserem Förderprogramm ‚PflegesoNah‘ konnten wir in den Jahren 2020 bis 2024 1.641 Tagespflegeplätze mit rund 40 Millionen Euro unterstützen.“
Das Förderprogramm „PflegesoNah“ wurde 2024 aktualisiert und bis zum Jahr 2028 verlängert. Für die Umsetzung des Förderprogramms ist das Bayerische Landesamt für Pflege zuständig. Durch die Investitionskostenförderung sollen die stationäre Pflege und – verbunden mit einer Ausweitung in den sozialen Nahraum – auch die häusliche Pflege wohnortnah gestärkt werden. Durch die staatlichen Mittel können Kurzzeit-, Tages- und Nachtpflegeplätze, aber auch Dauerpflegeplätze sowie ambulant betreute Wohngemeinschaften und Begegnungsstätten gefördert werden. Seit dem Förderjahr 2023 ist zusätzlich eine Förderung von Plätzen der Verhinderungspflege und palliativen Pflege möglich.
Gerlach erklärte: „Das Thema Pflege ist eine der ganz großen Herausforderungen – für den Staat, das Gemeinwesen und für jeden Einzelnen! Mit unserem Förderprogramm ‚PflegesoNah‘ unterstützt der Freistaat Bayern mit sehr großem Erfolg die Schaffung neuer oder umgebauter Pflegeplätze. In den fünf ersten Programmjahren von 2020 bis 2024 konnten mit knapp 350 Millionen Euro beinahe 7.400 Pflegeplätze gefördert werden. In den Jahren 2024 bis 2028 will der Freistaat weitere 8.000 Pflegeplätze fördern.“
Weitere Informationen rund um die Förderrichtlinie finden Interessierte im Internet auf der Website des Landesamts für Pflege unter www.lfp.bayern.de/pflegesonah-investitionskostenrichtlinie/.
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