Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Bayerische Staatskanzlei hat das Ziel, das Landesportal der Bayerischen Staatsregierung unter www.bayern.de barrierefrei zugänglich zu machen im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.bayern.de.
In Leichter Sprache: Erklärung zur Barrierefreiheit
In Deutscher Gebärdensprache: Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 06.01.2020
Diese Erklärung wurde zuletzt überprüft aktualisiert am: 28.05.2024
Als Methodik der Prüfung wurde angewandt: BITV-Selbsttest im Zeitraum vom 11.08.2023 bis 25.08.2023
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, die auf der Grundlage von § 12d Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) erlassen wurde.
Die Barrierefreiheit des Landesportals der Bayerischen Staatsregierung unter www.bayern.de wurde in einem BITV-Selbsttest der BIK durch einen externen Dienstleister auf Grundlage der BITV 2.0 sowie der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (BayDiV) geprüft unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
Das Landesportal der Bayerischen Staatsregierung unter www.bayern.de ist teilweise vereinbar mit der BayDiV. Im Rahmen des BITV-Selbsttests wurde jedoch festgestellt, dass der Webauftritt noch keine vollständige Barrierefreiheit nach den Anforderungen BITV 2.0 als auch die Kriterien der Stufe AA der WCAG 2.1 gewährleistet. Die Bayerische Staatskanzlei arbeitet dementsprechend mit Nachdruck daran, die barrierefreie Gestaltung ihrer Website zu verbessern.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehenden Inhalte sind aktuell noch nicht barrierefrei:
- PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien Format abrufbar. Aufgrund der Menge der zu aktualisierenden PDFs verweisen wir auf unverhältnismäßige Belastung im Sinn von § 9 (4) BayDiV.
- Einige Dokumente werden von Dritten nur in einer nicht-barrierefreien Fassung für die Internetseite bereitgestellt.
- Videos werden von Youtube mit automatisch generierten Untertiteln versehen. Die Bayerische Staatskanzlei ist bemüht, Videos so schnell wie möglich mit eigens formulierten Untertiteln zu versehen.
- Für Videos mit rein visuellen Handlungen wird keine Audiodeskription oder Volltextalternative angeboten.
- Audiodateien verfügen über kein Transkript.
- Alternativtexte von Grafiken ersetzen die Bilder nicht immer gleichwertig und Title-Attribute können irreführend sein. In manchen Fällen wird für Listen, Tabellen und Texten nicht die korrekten Strukturelemente verwendet.
- Zum Teil fehlt die programmatische Beschriftung von Formularelementen.
- Die Fehlererkennung für Formularelemente ist zum Teil nur durch Farbe oder die grafische Darstellung erkennbar.
- Die sinnvolle Reihenfolge der Seiteninhalte ist aufgrund von Unterschieden in der visuellen und strukturellen Anordnung, der Verwendung von Leerzeichen und Tabulatoren sowie Semantikfehlern gestört.
- Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln nicht immer ihren Zweck.
- Die Farbkontraste von Text zum Bayerischen Staatswappen sowie von Text auf Social Media Bildern erfüllen nicht die Anforderungen.
- Bei starker Vergrößerung der Seiteninhalte (Zoom) kommt es zu Ausschneidungen und Überlappungen.
- Die Tastaturbedienung des Hauptmenüs ist eingeschränkt, einige Inhalte und Funktionen sind nicht erreichbar oder bedienbar. Die Reihenfolge der angesteuerten Elemente stimmt nicht mit der visuellen Anordnung überein, und der Tastaturfokus ist nicht immer nachvollziehbar.
- Der Tastaturfokus wird abhängig vom genutzten Browser nicht an jeder Stelle ausreichend hervorgehoben, was die Bedienung gegebenenfalls erschwert.
- Manche Bedienelemente lösen bei Fokuserhalt unerwartete Änderungen des Inhalts (engl. Content) aus, die die Wahrnehmbarkeit des Aufbaus des digitalen Produkts für blinde Menschen erschweren.
- Beim Öffnen von manchen Dialogen wird der Fokus nicht erwartungsgemäß in diesen hineingesetzt.
- Auf den englischen Seitenversionen ist die Hauptsprache nicht korrekt angegeben.
- Die Syntax enthält ein paar formelle Fehler.
- Semantischen Informationen (Name, Rolle, Eigenschaften) für HTML-Bedienelemente sind zum Teil fehlerhaft.
- Statusmeldungen werden vom Screenreader nicht erfasst.
- Die Linktexte sind nicht an jeder Stelle so aussagekräftig, dass das Link-Ziel offensichtlich ist.
- Die Beschriftungen von Buttons sind nicht an jeder Stelle aussagekräftig, sodass die Nutzenden gegebenenfalls nicht sofort verstehen, welche Funktionalität ausgelöst wird.
- Die Website reagiert nicht auf die Browseranpassungen bezüglich Schriftgrößen.
- Wir unterstützen die gängigen Browser (Chrome, Firefox, Edge) in der aktuellen Version. Bei älteren oder abweichenden Browsern können Fehler auftreten
Nicht-barrierefreie Inhalte stellen wir Ihnen auf Anfrage in einem barrierefreien Format zur Verfügung, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente.
Barriere melden: Rückmeldung zur Barrierefreiheit und Kontaktdaten
Zuständig für Ihre Anfragen und für die Barrierefreiheit auf dem Landesportal der Bayerischen Staatsregierung unter www.bayern.de ist:
Bayerische Staatskanzlei
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
80535 München
Telefon: 089 / 2165-0
Schreiben Sie uns, wenn
- Sie Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf www.bayern.de bemerkt haben.
- Sie Inhalte in einem barrierefreien Format benötigen, beispielsweise Transkriptionen für Videos oder PDF-Dokumente.
- Sie Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte benötigen.
- Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben.
Bitte verwenden Sie für Ihre Anfrage das Kontaktformular Barriere melden oder senden Sie uns Ihre Anfrage per E-Mail an online-redaktion@stk.bayern.de.
Auf dem Postweg richten Sie Ihr Anliegen an:
Bayerische Staatskanzlei
Referat Onlinekommunikation
Postfach 220011
80535 München
Erfahren Sie mehr zum Datenschutz auf dem Landesportal unter www.bayern.de.
Weitere Informationen zum Thema Barrierefreiheit finden Sie auf
- dem Portal Bayern barrierefrei und
- der Internetseite des Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihre eingereichte Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten haben, können Sie beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) als zuständige Durchsetzungsstelle einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit stellen. Das Landesamt prüft auf Ihren Antrag, ob Maßnahmen für den Betreiber der Internetseite erforderlich sind.
Antrag online stellen: Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit
Oder wenden Sie sich an die folgende Adresse:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung
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