Pressemitteilungen
- EU-Rechtsakt zum grünen Industriewandel verschoben
- Massive Eingriffe ins EU-Vergaberecht, wie Vorgaben für grünen Stahl und Zement
- Minister Bernreiter: „Zusätzliche Vergabekriterien verteuern das Bauen!“
Bauen, Bürokratie und Brüssel: Der Streit um zusätzliche Vergabekriterien und Quoten für grünen Stahl und Zement für die öffentliche Beschaffung lässt alle Alarmglocken schrillen. Mittels EU-Rechtsakt drohen neue Auflagen und Eingriffe ins Vergaberecht. Christian Bernreiter: „Wer bezahlbares Wohnen will, muss sich zuvorderst um kosteneffizientes Bauen kümmern. Dafür müssen wir unnötige Bürokratie abbauen und nicht immer neue Vorgaben schaffen. Die EU baut teure, grüne Luftschlösser!“
Die Bayerische Staatsbauverwaltung investiert in ganz Bayern jährlich über 3,8 Milliarden Euro in Bau- und Infrastrukturmaßnahmen. Ein praxisnahes EU-Vergaberecht spielt für die öffentliche Beschaffung eine zentrale Rolle, um schnell und kosteneffizient bauen zu können. „Die Kommission hat für das zweite Quartal eine Reform des EU-Vergaberechts angekündigt, wo sich Bayern mit umfangreichen Verbesserungsvorschlägen eingebracht hat. Jetzt über den EU-Rechtsakt zur Beschleunigung der grünen Industriewende noch ganz schnell grüne Pflöcke wie Quoten für grünen Stahl und Zement einschlagen zu wollen, ärgert mich sehr“, betont Bayerns Bauminister.
Bayern hat klare Forderungen für die Reform des EU-Vergaberechts. „Was wir von der EU brauchen, ist endlich eine Erhöhung der Schwellenwerte für europaweite Vergaben, um schnellere und einfachere nationale Vergaben machen zu können. Bürokratieabbau darf beim Vergaberecht nicht Halt machen. Es braucht zum Beispiel flexiblere Vorschriften, wenn Bauverträge geändert oder Auftragnehmer ausgewechselt werden. Bauherren müssen dann schnell Rechtssicherheit haben, ohne beim Vergabeverfahren wieder ganz auf Anfang gehen zu müssen. Die Vergabeverfahren selbst dürfen nicht mit zusätzlichen Kriterien und Anforderungen überfrachtet werden, die sie nur komplexer und angreifbarer machen. „Wir wollen bauen, nicht prozessieren! Bevor die EU mit dem Vorschlaghammer des Vergaberechts zuschlägt, wäre das EU-Paket zur Vereinfachung von Bauvorschriften jetzt erforderlich, nicht erst 2027“, unterstreicht Bernreiter.
Noch im Dezember 2025 hatte die EU-Kommission ihr Wohnungspaket mit dem ersten EU-Plan für bezahlbares Wohnen vorgelegt. Minister Bernreiter: „Die EU hat keine Zuständigkeit für den Wohnungsbau und die Wohnraumförderung. Gleichzeitig verteuert sie aber mit immer neuen Eingriffen wie zusätzlichen Vergabekriterien massiv den Neubau sowie die Ertüchtigung von Bestandsgebäuden. Hier muss endlich ein Umdenken her!“
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