Vereinsfeiern
Das Ehrenamt ist eine wichtige Säule des sozialen Zusammenlebens im Freistaat. Und dazu gehören auch Feste bei Feuerwehren, Schützen-, Burschen- und Sportvereinen, Trachtenumzüge, wohltätige Veranstaltungen und Pfarrfeste – alles größtenteils ehrenamtlich organisierte Feierlichkeiten. Sie gehören fest zum Vereinsleben und sind wesentlicher Bestandteil des bayerischen Lebensgefühls und der bayerischen Lebensqualität.
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Mit dem Leitfaden für Vereinsfeiern (PDF) unterstützt die Bayerische Staatsregierung ehrenamtliche Helfer bei der Pflege bayerischer Traditionen und der Organisation von Festen. Er bietet Orientierung für das umfassende gesetzliche Regelwerk, dem sich die ehrenamtlichen Organisatoren gegenüber sehen.
Der Leitfaden bietet Tipps in verständlicher Sprache bei der Planung, Organisation und Durchführung von Vereinsfeiern und Brauchtumsumzügen.
Außerdem bietet er eine Übersicht, welche rechtlichen Rahmenbedingungen von A wie Alkohol bis Z wie Zelten zu beachten sind:
- Müssen wir beim Verkauf von Salat auf eine Allergenkennzeichnung achten?
- Können wir mit Schildern an der Straße für unser Fest werben?
- Wie haften wir, wenn etwas passiert?
Das Sorgentelefon Ehrenamt unter 089 / 12 22 212 ist ein zusätzlicher Service der Bayerischen Staatsregierung für alle ehrenamtlichen Helfer bei Fragen rund um Vereinsfeiern und Brauchtumsfesten. Anliegen können auch per E-Mail an direkt@bayern.de oder über das Kontaktformular eingereicht werden.
Der Leitfaden für Vereinsfeiern und das Sorgentelefon Ehrenamt unterstützen Vereine und im Ehrenamtliche, sich im Dickicht der Vorschriften für Veranstaltungen zu orientieren.
Für allgemeine Fragen rund um das Thema Ehrenamt steht auch das zuständige Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales mit Beratungs- und Hilfsangeboten zur Verfügung.
Daneben unterstützt als unabhängige direkte Ansprechpartnerin die Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für das Ehrenamt, Gabi Schmidt, MdL, alle Akteure ehrenamtlichen Engagements. Ihr Anliegen können Sie hier auch per E-Mail an ehrenamtsbeauftragte@stmas.bayern.de einreichen.