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1. Bayerische Bundesratsinitiativen „Weniger ins Land – Maßnahmen zur sofortigen Reduktion des Zuzugsgeschehens“ und „Mehr aus dem Land – Maßnahmen für eine konsequente Rückführungspolitik“ für eine klare Wende in der Migrationspolitik
1. Bayerische Bundesratsinitiativen „Weniger ins Land – Maßnahmen zur sofortigen Reduktion des Zuzugsgeschehens“ und „Mehr aus dem Land – Maßnahmen für eine konsequente Rückführungspolitik“ für eine klare Wende in der Migrationspolitik
Der schreckliche Angriff am 22. Januar 2025 in Aschaffenburg reiht sich ein in die tragischen Vorfälle von Magdeburg, Solingen und Mannheim. Die Staatsregierung fordert die Bundesregierung mit zwei Bundesratsinitiativen dazu auf, endlich Konsequenzen zu ziehen und eine klare Wende in der Migrationspolitik zu vollziehen. Der Ministerrat hat zwei Entschließungsanträge beschlossen. Bayern fordert darin den Bund auf, Maßnahmen zu ergreifen, die das Zugangsgeschehen sofort reduzieren und die Rückführungssituation grundlegend verbessern.
1. Mit dem Elf-Punkte-Entschließungsantrag für eine konsequente Rückführungspolitik setzt sich Bayern dafür ein, dass die Bundesregierung die generellen Voraussetzungen für Abschiebungen, insbesondere von Straftäten und Gefährdern nach Afghanistan und Syrien schafft. Der Bund muss außerdem die rechtlichen Voraussetzungen für einen Sofort-Arrest für ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder schaffen.
Weitere bayerische Forderungen sind Rückführungsabkommen mit wichtigen Herkunfts- und Transitländern, die vollständige und alleinige Übernahme der Dublin-Verfahren durch den Bund sowie dessen Einsatz zur kurzfristigen Beseitigung von massiven Defiziten bei Dublin-Überstellungen. Die Bundesregierung muss sich nachhaltig für eine verbesserte Funktionsfähigkeit des Dublin-Systems und insbesondere die Herstellung der tatsächlichen und nachhaltigen Rücknahmebereitschaft anderer EU-Mitgliedstaaten einsetzen.
Der Bund soll zentrale Bundesausreisezentren, etwa an den großen deutschen Flughäfen, errichten und die Befugnisse der Bundespolizei erweitern, ausreisepflichtige Personen festzuhalten oder festzunehmen.
Darüber hinaus müssen die Regeln für Ausreisepflichtige verschärft und auch stärkere Sanktionen bei ungeklärter Identität geschaffen werden. Auch auf EU-Ebene muss sich der Bund für eine Reform der Rückführungs-Richtlinie einsetzen. Die Regelungskompetenzen sollen hier wieder in die Hände der Mitgliedstaaten fallen.
Ebenso sollen die mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts vorgenommenen Erleichterungen zurückgenommen werden. Außerdem müssen Deutsche mit doppelter Staatsangehörigkeit, die wegen der Bildung einer terroristischen Vereinigung oder einer sonstigen schweren staatsgefährdenden Straftat rechtkräftig verurteilt werden, die deutsche Staatsangehörigkeit wieder verlieren.
2. Zur Reduktion des Zugangsgeschehens fordert Bayern vom Bund in einem weiteren Zehn-Punkte-Entschließungsantrag, auch Asylsuchende an der Grenze konsequent zurückzuweisen. Die Staatsregierung hält das für rechtlich zulässig, praktisch möglich und mit Blick auf die gegenwärtige Lage geboten. Die nationalen Grenzkontrollen sind fortzuführen und die Bundespolizei muss durch bis zu 10.000 Stellen verstärkt werden. Zuvor soll der Bund die Polizeien der Länder in die Lage versetzen, selbst Zurückweisungen an den Grenzen vornehmen zu können und hierfür die notwendigen Änderungen der einschlägigen Gesetze und Verwaltungsabkommen veranlassen.
Die Bundesregierung ist in der Verantwortung, sich über die laufenden und schwierigen Reformen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems hinaus für eine grundlegendere Weiterentwicklung des Asylrechts auf europäischer und nationaler Ebene einzusetzen und diese anzustoßen. Hierbei ist die Weiterentwicklung des subjektiven Rechts auf Gewährung eines Schutzstatus hin zu einer objektiven Gewährleistung im Unionsrecht und im deutschen Verfassungsrecht erforderlich.
Darüber hinaus muss der subsidiäre Schutz in seiner jetzigen Form abgeschafft, der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten, unter Beachtung des Völkerrechts, unverzüglich bis auf weiteres ausgesetzt und freiwillige Bundesaufnahmeprogramme beendet werden. Die Auswahl der Personen, die über Aufnahmeprogramme zu uns kommen dürfen, darf nicht NGO´s überlassen werden.
Ebenso fordert Bayern, endlich die Liste der sicheren Herkunftsstaaten unverzüglich auf Algerien, Marokko, Tunesien, Armenien und Indien auszuweiten und Ergebnisse zur rechtlichen und praktischen Umsetzbarkeit von Asylverfahren in Drittstaaten vorzulegen.
Neben dringend notwendigen Leistungskürzungen bei vollziehbar ausreisepflichtigen Asylbewerbern, müssen Bezahlkarten-Umgehungen effektiv beendet und entsprechende Rechtsgrundlagen geschaffen werden.
2. Bayern steht eng an der Seite der Familien von Opfern von Gewaltverbrechen / Staatsregierung schafft neuen Bayerischen Opferfonds
Ganz Bayern ist in Gedanken beim Schmerz und bei der Trauer der betroffenen Familien des schrecklichen Angriffs vom vergangenen Mittwoch in Aschaffenburg, bei dem ein zweijähriger Junge und ein 41 Jahre alter Helfer tödlich verletzt wurden. Die Staatsregierung ist sich schmerzhaft bewusst, dass eine finanzielle Entschädigung immer nur ein Symbol der Solidarität sein kann, aber zugleich eine wichtige Unterstützung in schwersten Zeiten. Der Freistaat Bayern wird deshalb einen mit einer Million Euro ausgestatteten Bayerischen Opferfonds für die Opfer von Gewaltverbrechen bereitstellen.
Die neue Millionen-Hilfe soll die im Freistaat bereits bestehenden und gut funktionierenden Mechanismen für den Opferschutz ergänzen und abrunden. Während Witwen und Waisen getöteter Opfer nach aktuellem Recht weitreichende Entschädigungsansprüche haben, können beispielweise Eltern getöteter oder schwer verletzter Kinder diese bisher im Regelfall nur geltend machen, wenn sie eine eigene psychische Schädigung – insbesondere aufgrund des Verlustes ihres Kindes – erleiden. Unter anderem für solche und ähnliche Härtefälle wird der Opferfonds geschaffen.
Zu den bereits bestehenden Strukturen des Opferschutzes gehört neben gesetzlichen Ansprüchen auf der Grundlage des Unfallversicherungsrechts und des Sozialen Entschädigungsrechts in Bayern insbesondere eine zentrale Ansprechpartnerin beim Zentrum Bayern Familie und Soziales. Diese steht seit Bekanntwerden der Messerattacke in engem Austausch mit der Polizei und hat den Opfern und Hinterbliebenen bereits ihre Hilfe angeboten. Sie übt eine Lotsenfunktion aus und vermittelt Hilfsangebote.
3. Die Bayerische Staatsregierung bekennt sich mit Nachdruck zur großen Bedeutung des Stromnetzausbaus für Bayern und ergreift umfassendes Maßnahmenpaket
Der vorausschauende und zügige Ausbau des Stromnetzes auf Übertragungs- wie Verteilnetzebene ist ein Schlüsselfaktor für eine sichere, bezahlbare und umweltverträgliche Energieversorgung in Bayern und die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts. Der Ausbau der Übertragungsnetze ist zudem ein wichtiger Faktor für den Erhalt der einheitlichen Stromgebotszone.
Aus diesem Grund wurde in der heutigen Sitzung des Ministerrats ein am 10. Dezember 2024 beschlossenes Maßnahmenpaket bekräftigt und ergänzt. Wesentliche Punkte sind unter anderem:
- Die gesetzlichen Beschleunigungsmöglichkeiten, insbesondere die der Verfahrenserleichterungen aus der EU-Notfall-Verordnung (§ 43m EnWG), sollen vollumfänglich genutzt werden.
- Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz etabliert ein Clearing-Verfahren zu naturschutzfachlichen und -rechtlichen Vollzugsfragen im Zusammenhang mit dem Netzausbau. Die Clearing-Stelle wird auftretende Vollzugsfragen in den Genehmigungsverfahren innerhalb kürzester Zeit klären.
- Das Stromnetzausbaurecht wird auf den Beschleunigungsprüfstand gestellt. In der Folge wird u. a. ein Forderungskatalog an den Bund entwickelt. Ziel ist es, den Stromleitungsbau weiter zu beschleunigen. Die Staatsregierung wird sowohl die energiewirtschaftlichen, verfahrensrechtlichen als auch die umwelt- und naturschutzrechtlichen Regelungen in den Blick nehmen.
- Die Staatsregierung wird zusammen mit den Regierungen, allen relevanten Genehmigungsbehörden und Fachstellen, auch auf Ebene der Kreisverwaltungsbehörden, die hohe Priorität des Leitungsbaus durch geeignete Maßnahmen deutlich machen. So soll sichergestellt werden, dass alle Verwaltungsebenen und -stellen in Bayern dem überragenden öffentlichen Interesse der Stromleitungen Rechnung tragen.
- Die Staatsregierung wird zudem die Herausforderungen, die sich aus der nötigen Integration von Rechenzentren in das Stromnetz ergeben, adressieren und eine entsprechende Strategie vorlegen. Die Rechenzentren sind zwingende Voraussetzung für eine breite Anwendung von KI in der bayerischen Wirtschaft und somit auch ein Schlüssel für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands und Bayerns. Der Ausbau darf durch fehlende Netzanschlüsse nicht ausgebremst werden.
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Bericht aus der Kabinettssitzung vom 28. Januar 2025( PDF 153.30 Kb)
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