Pressemitteilungen
1. Mehr Resilienz: Einrichtung des Landesamts für Bevölkerungsschutz im Innenministerium
2. Mehr Bürgerservice: Bayern führt die Behördennummer 115 ein
1. Mehr Resilienz: Einrichtung des Landesamts für Bevölkerungsschutz im Innenministerium
Das Landesamt für Bevölkerungsschutz nimmt zum 15. April 2026 seine Arbeit auf. Mit der Gründung des deutschlandweit ersten Landesamtes für Bevölkerungsschutz reagiert die Bayerische Staatsregierung auf die grundlegend veränderte geopolitische Sicherheits- und Bedrohungslage. Diese erfordert konkrete Krisenvorbereitungen und rückt die zivile Verteidigung und den Zivilschutz wieder verstärkt in den Fokus. Auch die häufiger werdenden Großschadenslagen und Katastrophen, wie etwa die Hochwasser im Jahr 2024 verlangen adäquate Antworten. Mit dem neuen Landesamt sollen Bevölkerungsschutz und Krisenresilienz insgesamt gestärkt werden. Eine effizientere Führung unter Wahrung der Handlungs- und Entscheidungsverantwortung auf Ebene der Kreisverwaltungsbehörden und ein Ausbau der Koordinierung im Bereich der Zivilen Verteidigung tragen hierzu spürbar bei. Einsatzlagen gleich welcher Ursache sollen organisationsübergreifend strategisch besser vorbereitet werden.
Das Landesamt geht aus der bisherigen Abteilung „Feuerwehr, Rettungsdienst, Bevölkerungsschutz“ im Innenministerium hervor, die nunmehr neu aufgestellt, weitgehend umstrukturiert und um 25 Stellen verstärkt wird. Im Innenministerium ist sowohl das Bayerische Melde- und Lagezentrum für den Bevölkerungsschutz eingerichtet, das bei landesweit koordinierungsbedürftigen Katastrophen zur Führungsgruppe Katastrophenschutz Land Bayern aufwächst, als auch das Landespolizeipräsidium. Um die behördlichen Strukturen schlank und handlungsfähig zu halten und zugleich eine weiterhin enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Katastrophenschutz in Bayern zu gewährleisten, wird das Landesamt für Bevölkerungsschutz auf etablierte Strukturen im Innenministerium aufgesetzt.
2. Mehr Bürgerservice: Bayern führt die Behördennummer 115 ein
Bayern tritt dem bundesweiten 115-Verbund bei und stärkt damit den telefonischen Zugang der Bürgerinnen und Bürger zur Verwaltung. Zum Ende des zweiten Quartals 2026 wird die einheitliche Behördennummer 115 auch in Bayern erreichbar sein. Damit steht künftig eine bayernweite telefonische Anlaufstelle zur Verfügung, die Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zu Verwaltungsleistungen schnell und unkompliziert unterstützt.
Ähnlich wie die bekannten Notrufnummern 110 und 112 steht die 115 künftig als leicht merkbare einheitliche Telefonnummer für Anliegen rund um staatliche und kommunale Verwaltungsleistungen. Bürgerinnen und Bürger erreichen den Service montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr.
Mit der Anbindung an die 115 baut Bayern den telefonischen Bürgerservice weiter aus und setzt zugleich bundesweite Vorgaben zum zentralen Support für digitale Verwaltungsleistungen nach dem Onlinezugangsgesetz um. Die bestehende Servicenummer der Bayerischen Staatsregierung BAYERN|DIREKT (089/122220) und kommunale Services bleiben weiterhin als eigenständige Angebote erreichbar. Sie ergänzen sich und sorgen gemeinsam für einen niederschwelligen und bürgerfreundlichen Zugang zur Verwaltung.
3. Umsetzung des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes – Behandlung der bayerischen Anträge aus der siebten Bewerbungsrunde (2025/2027)
Das immaterielle kulturelle Erbe Bayerns symbolisiert Heimat und vermittelt ein Gefühl von Identität, Zugehörigkeit und Gemeinschaft. Das Bayerische Landesverzeichnis soll diese kulturelle Vielfalt sichtbar machen und verdeutlichen, wie viele Menschen sich für ihre lebendigen Traditionen engagieren. Der Ministerrat hat heute auf Empfehlung des Bayerischen Expertengremiums die Aufnahme in das Bayerische Landesverzeichnis für 19 kulturelle Ausdrucksformen bestätigt; damit wächst es auf insgesamt 103 Eintragungen an.
Seit 2003 stellt die UNESCO immaterielle kulturelle Ausdrucksformen in den Fokus der Öffentlichkeit. Überall auf der Welt sollen überliefertes Wissen und Können, das einen wesentlichen Bestandteil unserer Alltagskulturen ausmacht, als immaterielles Kulturerbe sichtbar gemacht sowie Maßnahmen unterstützt werden, die zur Erhaltung und Weiterentwicklung geeignet sind. Bis heute sind 185 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten; Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat. Neben dem Bundesweiten Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes gibt es in Bayern ein eigenes Landesverzeichnis.
Folgende kulturelle Ausdrucksformen werden neu aufgenommen:
- Handwerklicher Geigenbau und Streichbogenbau
- Neujahrslied-Singen der Banater Schwaben (Gutes Praxisbeispiel)
- Hopfenanbau in Deutschland
- Alm- und Alpwirtschaft
- Historischer Festzug Wolnzach
- Künstlervereinigung Dachau
- St. Anna-Fest in Staucharting
- Varieté-Theater „Auf geht’s beim Schichtl“ auf dem Münchner Oktoberfest
- Pichelsteinerfest in Regen
- Wolfauslassen im Bayerischen Wald
- Krippentradition Tirschenreuth
- Wirken der Regensburgischen Botanischen Gesellschaft (Gutes Praxisbeispiel)
- Lohrer Karfreitagsprozession
- Ansbacher Rokoko-Festspiele
- Erlanger Bergkirchweih
- Metallspitzenklöppeln in Abenberg
- Pegnesischer Blumenorden
- Heilig-Blut-Fest in Burgwindheim
- Wiesenfeste
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Pressemitteilung Nr. 84 vom 24. März 2026( PDF 150.26 Kb)
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