Pressemitteilungen
1. Freistaat steht für flächendeckende medizinische Versorgung / Ministerrat beschließt 7-Punkte-Plan zur Unterstützung der bayerischen Krankenhäuser / Bundesregierung verweigert Soforthilfen für finanziell angeschlagene Kliniken
1. Freistaat steht für flächendeckende medizinische Versorgung / Ministerrat beschließt 7-Punkte-Plan zur Unterstützung der bayerischen Krankenhäuser / Bundesregierung verweigert Soforthilfen für finanziell angeschlagene Kliniken
Die Krankenhäuser stehen deutschlandweit vor großen Herausforderungen. Der Grund für die schwierige Lage vieler Kliniken sind vor allem die immens gestiegenen Betriebskosten, deren Finanzierung ausschließlich der Bund zu regeln hat. Die Bundesregierung ist aber bislang nicht auf wichtige Forderungen Bayerns und anderer Länder nach Korrekturen an der Krankenhausreform des Bundes sowie nach finanziellen Soforthilfen für die Kliniken eingegangen. Der Bund gefährdet damit die flächendeckende medizinische Versorgung der Menschen. Dagegen kommt Bayern seinen Aufgaben bei den Investitionskosten kraftvoll nach und unterstützt darüber hinaus kleinere Kliniken im ländlichen Raum weiter mit zusätzlich 100 Millionen Euro in den Jahren 2024 bis 2028.
Gleichzeitig verschärft der Bund mit seiner Krankenhausreform den Veränderungsdruck mit zusätzlichen Vorgaben bei unverändert hohem Wirtschaftlichkeitsdruck noch weiter. Hinzu kommen Personalsorgen und starre Strukturvorgaben von Seiten des Bundes für die Krankenhäuser bei stationären Behandlungen. Damit die Menschen im Freistaat trotz dieser Herausforderungen auch zukünftig flächendeckend medizinisch gut versorgt werden, hat der Ministerrat heute einen 7- Punkte-Plan zur Unterstützung der Krankenhausträger bei den notwendigen Strukturveränderungen auf den Weg gebracht. Der Freistaat steht den Kliniken so bei den notwendigen Strukturveränderungen als Partner eng zur Seite:
1. Bereitstellung einer bayernweiten Datengrundlage zu den (voraussichtlichen) künftigen Leistungsangeboten der einzelnen Krankenhäuser
Der Freistaat hat auf Basis von Selbstauskünften der Kliniken für die Verantwortlichen vor Ort eine tragfähige und einheitliche Datengrundlage für deren Überlegungen zur künftigen Ausgestaltung der bayerischen Krankenhauslandschaft geschaffen. Diese Datengrundlage wird für Klarheit über das in der Region künftig zu erwartende Leistungsgeschehen sorgen.
2. Erstellung eines bayernweiten Gutachtens zur Prognose der künftigen Patientenzahlen
Bayern stellt ein bayernweites externes Gutachten zur Darstellung des aktuellen Versorgungsbedarfs und zur Prognose der künftigen Patientenzahlen zur Verfügung. Hierbei werden die Bevölkerungsentwicklung je nach Region und die weiter steigende Ambulantisierung der medizinischen Leistungen berücksichtigt. Damit wird eine einheitliche Basis für die Zukunftsüberlegungen der Krankenhausträger und ihre Vorgehensweise vor Ort geschaffen.
3. Veröffentlichung von Leitplanken („Matrix“) für künftig vorzuhaltende medizinische Leistungsangebote und Anpassung der Vorhaltung von Rettungsmitteln
Den Krankenhausträgern werden Leitplanken für die künftig vorzuhaltenden Leistungsangebote in besonders wichtigen medizinischen Bereichen (beispielsweise Notfallversorgung oder Geburtshilfe) an die Hand gegeben. Bei Bedarf wird der Rettungsdienst einschließlich der Luftrettung mit Blick auf die veränderten Krankenhausstrukturen angepasst.
4. Finanzierung regionaler Struktur- oder Umsetzungsgutachten
Um die Krankenhausträger bei der Versorgung im ländlichen Raum zu unterstützen, finanziert die Staatsregierung den Krankenhausträgern Gutachten zur regional passenden Ausrichtung ihrer Versorgungsstrukturen. Die bestehende Förderrichtlinie soll angepasst werden, insbesondere um bei den Gutachten auch weitere Kliniken – wie größere Kliniken sowie teilweise auch Kliniken in Verdichtungsräumen – zu berücksichtigen, die für die Versorgung des ländlichen Raums eine maßgebliche Rolle spielen.
5. Regionalkonferenzen zur Krankenhausstruktur
Der Freistaat geht aktiv auf Träger und kommunale Entscheidungsgremien zu und fordert diese zur Ausarbeitung und Umsetzung erforderlicher Strukturanpassungen im Rahmen von Regionalkonferenzen auf, wenn die vor Ort verantwortlichen Krankenhausträger nicht bereits Überlegungen zur Anpassung ihrer Klinikstrukturen anstellen. Dieser Dialogprozess kann durch einen externen Moderator organisiert und fachkundig begleitet werden.
6. Verstärkte politische Rückendeckung für Entscheidungsträger vor Ort
Bayern wird die Entscheidungsträger vor Ort bei der Umsetzung von tiefgreifenden Krankenhaus-Umstrukturierungen noch stärker politisch unterstützen. In besonders gelagerten Fälle wird daher die Staatsregierung die Ergebnisse von Umstrukturierungsüberlegungen, die mit erheblichen Veränderungen der gegenwärtig bestehenden Versorgungsangebote einhergehen, insbesondere bei gebietsübergreifenden oder in anderer Hinsicht systemrelevanten Neuordnungen, im Kabinett bestätigen und damit die vor-Ort-Verantwortlichen in ihrer getroffenen Entscheidung politisch unterstützen. Die grundsätzlichen Verantwortlichkeiten, krankenhausplanerischen Verfahren usw. bleiben davon unberührt.
7. Keine Rückforderung von Fördermitteln bei Nutzungsänderungen
Der Freistaat wird Krankenhausträger im Falle einer Nutzungsänderung größtmöglich von der Rückzahlung noch nicht abgeschriebener Fördermittel entlasten, dabei ist jeder Einzelfall unter Beachtung des EU-Beihilferechts und der Art der Nachnutzung zu betrachten.
2. Freistaat passt Hochwasserhilfen im Bereich Landwirtschaft an / Verbesserungen sowohl für Flächen in festgelegter Kulisse im Bereich des Riedstroms als auch außerhalb
Der Freistaat reagierte schnell und entschieden auf die Überschwemmungsschäden und brachte auch eine Hochwasserhilfe 2024 für den Bereich Landwirtschaft einschließlich Gartenbau und Fischerei auf den Weg. Darin konnten bis zu einer maximalen Schadenssumme von 100.000 Euro 50 Prozent des Schadens ausgeglichen werden. Bei Schäden über 100.000 Euro und Existenzgefährdung konnte eine Notstandsbeihilfe beim Finanzministerium beantragt werden. Zum Ende der Antragsfrist am 30.09.2024 sind 1.430 Anträge bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingegangen. Zum aktuellen Zeitpunkt sind für eine Fläche von rund 18.000 Hektar Hilfen beantragt, die Prüfung der geschädigten Flächen ist aber noch nicht abgeschlossen. Bis Ende Oktober können noch ausstehende Schätzerprotokolle nachgereicht werden. Bayernweit liegen 80 Anträge mit Schäden über 100.000 Euro vor, 37 davon liegen im Amtsbereich Nördlingen-Wertingen, voraussichtlich überwiegend im Überschwemmungsgebiet im Bereich des Riedstroms an der schwäbischen Donau. Die 43 weiteren Fälle wurden donauabwärts im Bereich Ingolstadt, Regensburg und Niederbayern beantragt.
Der Freistaat ist sich seiner Verantwortung bewusst und steht zur sogenannten Riedstromvereinbarung aus dem Jahr 2016. Daher wird das Hochwasserhilfsprogramm im Bereich der Landwirtschaft nochmals angepasst. In der festgelegten Gebietskulisse Riedstrom wird der Fördersatz für nicht versicherbare Schäden von 50 auf 80 Prozent erhöht. Bei versicherbaren Schäden bleibt er unverändert bei 25 Prozent. Zudem wird in dieser Gebietskulisse die Begrenzung der maximalen Zuwendung aufgehoben. Auch außerhalb dieser Kulisse gibt es Verbesserungen: zur Vermeidung unbilliger Härten wird die maximale Zuwendung von 50.000 auf 200.000 Euro erhöht. Damit berücksichtigt die Staatsregierung die besondere Situation im Bereich des Riedstroms, hilft zudem aber auch allen anderen Betrieben, deren Flächen in besonders hohem Schadensausmaß vom Hochwasser betroffen waren.
Der Freistaat lässt die betroffenen Landwirte nicht allein, fordert aber zugleich den Bund auf, sich jetzt an den Kosten zum Teilausgleich der Schäden zu beteiligen.
3. Bund muss Wort halten und sich an Kosten der Starkregen- und Hochwasserereignisse der vergangenen Monate beteiligen / Bayern startet Bundesratsinitiative
Die Starkregen- und Hochwasserereignisse der vergangenen Monate haben auch den Freistaat Bayern stark getroffen und beträchtliche Schäden verursacht. Die Staatsregierung hat den Betroffenen von Beginn an schnelle und unbürokratische Hilfen gewährt und zügig ein umfassendes Hilfs- und Maßnahmenpaket beschlossen.
Bei der Bereitstellung tragfähiger Hilfen sowie der Beseitigung der durch solche Katastrophen entstandenen Schäden dürfen betroffene Länder in einem föderalen Bundesstaat aber nicht im Stich gelassen werden. Der Bundeskanzler hat in der Pressekonferenz nach der Ministerpräsidentenkonferenz vom 20. Juni 2024 ausdrücklich betont, dass sich im Zusammenhang mit derartigen Naturkatastrophen in der Bundesrepublik Deutschland eine geübte Praxis der Solidarität etabliert habe. Diese ist vor allem auch durch ein gesamtstaatliches Zusammenstehen von Bund und Ländergemeinschaft auch in finanzieller Hinsicht geprägt.
Es ist zwingend erforderlich, dass die Bundesregierung dieser Zusage zur solidarischen Kostentragung endlich Taten folgen lässt und die hierfür notwendigen Schritte zeitnah anstößt. Der Ministerrat hat daher heute eine Bundesratsinitiative beschlossen, mit der die Bundesregierung nochmals an das Erfordernis eines gesamtstaatlichen Zusammenwirkens aller Ebenen erinnert und nachdrücklich aufgefordert wird, ihre Zusage im Hinblick auf eine solidarische Kostentragung endlich umzusetzen.
4. Bayerische Wärmestrategie als Teilstrategie zur Umsetzung des Energieplans Bayern 2040 / Aktivitäten und Ziele für eine treibhausneutrale Wärmeversorgung
Die Bayerische Wärmestrategie ist die vierte von fünf Teilstrategien zur Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Energieplans Bayern 2040. In fünf Teilstrategien werden die Aspekte erneuerbare Energien, Speicher, Versorgungssicherheit, Wärmeversorgung und Wasserstoff behandelt und mit konkreten Umsetzungsmaßnahmen flankiert.
Die Wärmestrategie adressiert den Gebäudesektor hinsichtlich Raumwärme und Warmwasser. Der Gebäudebereich hat ein großes Potenzial zur Reduzierung des Energieverbrauchs und der Treibhausgasemissionen. Erneuerbare Energien tragen derzeit rund ein Viertel zur Beheizung des bayerischen Gebäudebestandes bei. Traditionell gibt es in Bayern eine hohe Anzahl von Holzheizungen und damit bereits einen deutschlandweit überdurchschnittlichen Anteil an erneuerbarer Wärmeerzeugung.
Bayern lässt sich von den Prinzipien Kosteneffizienz, Technologieoffenheit und marktwirtschaftliche Ausrichtung leiten und setzt auf die Innovationskraft, Forschungsstärke und Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Unternehmen. Regionale Gegebenheiten müssen berücksichtigt und die gesellschaftliche Akzeptanz der Wärmewende gestärkt werden.
Der Freistaat setzt sich beim Bund dafür ein, dass die Umsetzung von EU-Richtlinien im Wärmebereich ohne weitere nationale Zusatzanforderungen erfolgt und alle Spielräume genutzt werden, damit die Belastungen der Gebäudeeigentümer wirtschaftlich tragbar sowie gesellschaftlich akzeptabel bleiben. Daher wird das Energieeffizienzgesetz in der aktuellen Form abgelehnt. Gleiches gilt für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wegen der übertriebenen Heizungstauschpflichten, damit einhergehenden Sanierungszwängen sowie kleinteiligen ordnungsrechtlichen Vorgaben. Stattdessen wird auf wirksame Anreizförderung, Eigeninitiative und Eigenverantwortung gedrängt.
Zur kommunalen Wärmeplanung in Bayern werden zielgerichtete Hilfestellungen erarbeitet. Im Interesse der Kommunen werden die gesetzlichen Spielräume ausgeschöpft, insbesondere im Rahmen der Festlegungen zum vereinfachten Verfahren für kleinere Kommunen. Außerdem werden die Kommunen mit vielfältigen Maßnahmen (zentrale Eignungsprüfung, Schulungsangebote, zentrale Datenbereitstellung, Leitfäden/Musterleistungsverzeichnisse) unterstützt.
Bayern bringt die Energie- und Wärmewende u. a. mit dem Pakt Holzenergie Bayern engagiert voran: Die Bayerische Staatsregierung bekennt sich klar zu einer nachhaltigen Nutzung der Holzenergie – auch angesichts der großen Holzvorräte in den bayerischen Wäldern und der Notwendigkeit des Waldumbaus. Ebenso werden Biomethan- oder wasserstoffbasierte Wärmeversorgungsoptionen vorangebracht und die Nutzung der Tiefengeothermie deutlich ausgeweitet. Die bestehende Gasnetzinfrastruktur muss möglichst erhalten und weiterhin genutzt werden. Im Rahmen des Bayerischen Elektrolyseurförderprogramms wird der Aufbau einer erneuerbaren Wasserstoff-Produktionsinfrastruktur gefördert. Bayern fordert zudem, dass die Rahmenbedingungen für Biomasse von Seiten des Bundes verbessert werden.
5. Bayerische Cybersicherheitsstrategie 2.0 erfolgreich / Freistaat baut Bekämpfung von Cyberkriminalität, Cyberspionage und
-sabotage kontinuierlich aus
Die Gewährleistung eines hohen Cybersicherheitsniveaus ist eine sich stetig ändernde Daueraufgabe, bei der der Staat auch auf die Mithilfe der Gesellschaft angewiesen ist. Bayern stellt sich dieser Herausforderung mit dem Anspruch, weiter der Markführer zu bleiben. Die Staatsregierung hat deshalb am 19. September 2023 die Bayerische Cybersicherheitsstrategie 2.0 (BayCSS 2.0) beschlossen. Sie folgt der ursprünglichen Cybersicherheitsstrategie von 2013 nach, die bereits bundesweit Vorbildcharakter hatte. Seitdem baut der Freistaat seine Strukturen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität, Cyberspionage und -sabotage kontinuierlich aus.
Die BayCSS 2.0 legt insbesondere einen stärkeren Fokus auf den Selbstschutz der Zivilgesellschaft, unter anderem im ehrenamtlichen Bereich. Unter dem Leitgedanken „Resilienz von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft gegen Cyberangriffe bedarfsgerecht stärken“ bilden die darin aufgeführten strategischen Ziele die Leitplanken für das staatliche Handeln im Bereich Cybersicherheit. Bei der Umsetzung der daraus abgeleiteten operativen Maßnahmen stehen staatliche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen in den Bereichen kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen und Zivilgesellschaft im Fokus.
Seit dem Startschuss für die BayCSS 2.0 wurden durch die Bayerische Staatsregierung bereits eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt oder gefördert. Durch verbesserte Medienkompetenz können Bürgerinnen und Bürger ihren digitalen Selbstschutz verbessern. Eine besondere Rolle spielt auch der Einsatz der Bayern-Allianz gegen Desinformation, die im Vorfeld der Europawahl gegründet wurde. Die Cybersicherheit im Ehrenamt wird durch Workshops beispielsweise zum sicheren Umgang mit Mitgliederdaten gestärkt, und die Beratungsangebote für Unternehmen der Kritischen Infrastruktur werden weiter ausgebaut. Schließlich wird die Expertise der Strafverfolgungsbehörden durch internationale Kooperationen und Vernetzung mit der Wissenschaft weiter optimiert.
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Pressemitteilung Nr. 335 vom 22. Oktober 2024( PDF 113.69 Kb)
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