Bericht aus der Kabinettssitzung vom 21. März 2023
1. Bayern steht an der Seite der Ukraine / Verdopplung des bayerischen Hilfspakets auf 10 Mio. Euro / Stärkung des bayerischen Büros in KiewÂ
1. Bayern steht an der Seite der Ukraine / Verdopplung des bayerischen Hilfspakets auf 10 Mio. Euro / Stärkung des bayerischen Büros in Kiew
Die Ukraine erleidet nach wie vor schwerste Angriffe. Seit Oktober 2022 wurden ca. 45 Prozent der ukrainischen Energieinfrastruktur zerstört. Ukrainischen Angaben zufolge sind seit Beginn des Krieges über 150.000 Wohngebäude zerstört worden. Bayern steht solidarisch an der Seite der Ukraine. Die Staatsregierung verurteilt den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie die rechtswidrige Annexion der Krim und anderer ukrainischer Regionen auf das Schärfste. Besonders verachtenswert sind Russlands willkürliche Angriffe auf die Zivilbevölkerung und die zivile Infrastruktur.
Die Menschen in der Ukraine benötigen auch künftig die größtmögliche Solidarität und Unterstützung. Die Staatsregierung tritt ein für eine rasche und umfassende militärische Unterstützung der Ukraine zur Abwehr der russischen Aggression. Im zivilen Bereich engagiert sich Bayern tatkräftig mit Sachspenden und weiteren Unterstützungen. Allein in Bayern sind 157.000 Flüchtlinge aufgenommen worden, davon etwa 42.000 in staatlichen Unterkünften.
Zuletzt hat die Staatsregierung am 20. Dezember 2022 beschlossen, 5,0 Mio. Euro für weitere Hilfsgüter zur Verfügung zu stellen. Hieraus konnten in den ersten Wochen des Jahres zum Beispiel Notstromaggregate, Fahrzeuge der Bayerischen Polizei, Ausstattung für Aufwärmzelte und Anlaufpunkte (Notstromgeneratoren, Zeltheizungen mit entsprechenden Zuleitungen, Tankbehälter mit Zapfanlage und Großraumzelte) und Feuerwehrfahrzeuge zur Verfügung gestellt werden, zur Linderung größter Not im Winter. Diese Hilfen werden fortgesetzt und ausgeweitet auf jede Form der von der Ukraine gewünschten zivilen Unterstützung, derzeit konkret im Bereich technischer Infrastruktur wie Fahrzeuge, IT und Telekommunikation, Strom- und Wärmeerzeugung, Spezialkleidung, Erste-Hilfe-Material und Werkzeuge. Als Zeichen der Entschlossenheit der bayerischen Unterstützung hat der Ministerrat heute beschlossen, dass das Hilfspaket auf insgesamt 10 Mio. Euro verdoppelt werden soll.
Fundament der bayerischen Unterstützung ist die Jahrzehnte währende Zusammenarbeit mit der Ukraine. Schon nach der russischen Annexion der Krim hat Bayern 2018 ein eigenes Büro in Kiew eingerichtet, das sich auch als Verbindungsstelle in Zeiten des Krieges bewährt hat. Dieses Büro in Kiew soll im Laufe des Jahres mit zusätzlichen Ortskräften personell verstärkt werden. Zusätzlich zur Kooperation mit der ukrainischen Zentralregierung soll künftig auch die Zusammenarbeit auf regionaler und kommunaler Ebene verstärkt werden. Das bayerische Büro in Kiew wird damit zentraler Ansprechpartner und Hilfestelle bei der Unterstützung der Ukraine.
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2. Bayern geht in Vorleistung für Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung / Bund verzögert Entscheidung und Mittelbereitstellung
Mit dem KiTa-Qualitäts- und -Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG, sog. Gute-KiTa-Gesetz) sollen wichtige Stärkungsmaßnahmen für Kindertageseinrichtungen, wie z.B. der Leitungs- und Verwaltungsbonus, fortgesetzt werden. Allerdings verzögert sich die Ausreichung der Bundesmittel aufgrund der späten Entscheidung des Bundes über die Fortsetzung des KiQuTG im Dezember 2022 erheblich. Aufgrund dessen konnten die Unterstützungsmaßnahmen für bayerische Kindertageseinrichtungen vorerst nicht verlängert werden. Der Ministerrat hat deshalb beschlossen, die vorgesehenen Mittel unter Vorbehalt bereits jetzt zu verausgaben. Der Freistaat geht hier in Vorleistung, um die durch den Bund geschaffene massive Unsicherheit für den Kita-Bereich auszugleichen. Voraussetzung dafür ist, dass das Bundesfamilienministerium die bayerischen Pläne zum Einsatz der Mittel wenigstens dem Grunde nach zeitnah billigt. Nur dann können wichtige Personalmaßnahmen im Bereich der Kindertagesbetreuung unterstützt, eine zügige Fortführung der begonnenen qualitativen Maßnahmen gewährleistet und den Einrichtungsträgern und Fachkräften in Bayern die notwendige Planungssicherheit gegeben werden. Die erforderliche Rückmeldung des Bundesfamilienministeriums wird für Mitte April erwartet.
Bereits im Hinblick auf das Bundesprogramm Sprach-Kita, das zum 30. Juni 2023 endet, hat der Bund durch sein Zögern große Unsicherheit in der Kita-Landschaft hervorgerufen. Bayern führt es daher ab dem 1. Juli 2023 als Landesprogramm fort und schafft hierdurch die Verlässlichkeit für die Kita-Träger, die der Bund bislang vermissen lässt.
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3. Energiekosten: Freistaat macht Weg für Härtefallhilfen für Wohnungsunternehmen frei / Umsetzung durch LfA Förderbank Bayern
Bayerische Wohnungsunternehmen, die durch die gestiegenen Energiekosten im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind, können noch im Frühjahr Härtefallhilfen beantragen. Der Ministerrat hat heute den Weg für die Umsetzung des in Abstimmung mit den Ländern beschlossenen Härtefallprogramms des Bundes freigemacht. Mit der Durchführung soll die LfA Förderbank Bayern beauftragt werden. Dort sollen die Wohnungsunternehmen Kredite unter Einbeziehung von Hausbanken erhalten. Die Hausbanken tragen 20 Prozent des Kreditrisikos, der Bund 64 Prozent, die LfA 16 Prozent. Der Freistaat schafft hierfür die notwendigen Voraussetzungen, indem er die LfA Förderbank Bayern von ihrem Haftungsanteil durch Einbeziehung des Förderprogramms in die bereits bestehende globale Rückbürgschaft freistellt.
Der Kreditbetrag beträgt mindestens 500.000 Euro. Maximal sind 10 Mio. Euro pro Unternehmensgruppe möglich. Die Energie-Härtefallhilfe für Wohnungsunternehmen ist begrenzt auf Liquiditätslücken, die zwischen dem 1. April 2022 und dem 31. Dezember 2023 entstanden sind oder noch entstehen. Eine Beantragung soll noch im Frühjahr ermöglicht werden. Zur Absicherung der Kreditrisiken stehen Bundesmittel in Höhe von insgesamt bis zu 1,1 Mrd. Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung.
Die Energie-Härtefallhilfen können privatwirtschaftliche, kommunale und öffentliche Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften sowie kirchliche und sonstige gemeinnützige Wohnungsunternehmen nutzen. Der Freistaat wird damit seiner Verantwortung für die Wohnungsunternehmen in Bayern gerecht, im Bedarfsfall schnelle Unterstützung zu ermöglichen.
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