Bundesratssitzungen
Zu Beginn der Sitzung am 8. Oktober 2021 wählte der Bundesrat turnusgemäß ein neues Präsidium und weitere Personalien für das kommende Geschäftsjahr. Die Wahl des Präsidenten folgt einer in der sogenannten Königsteiner Vereinbarung von 1950 festgelegten Reihenfolge, die sich an der Einwohnerzahl der Länder orientiert. Ab 1. November 2021 wird demnach der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow neuer Bundesratspräsident.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich wurde als Schriftführer wiedergewählt.
Bayerns Bundesratsminister und Leiter der Staatskanzlei Dr. Florian Herrmann stellte im Bundesrat eine Initiative der Staatsregierung für eine Politik des stabilen Geldes vor.
Der aktuelle Anstieg der Inflationsraten in Deutschland und im Euroraum hat zu Sorgen vor einem dauerhaft höheren Preisauftrieb geführt. Für September 2021 erwartet das Statistische Bundesamt, dass die Verbraucherpreise erstmals seit fast 30 Jahren über die Vier-Prozent-Marke ansteigen. Im weiteren Jahresverlauf ist keine Abschwächung des Preisauftriebs zu erwarten. Die künftige Entwicklung ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Dies stellt insbesondere Sparer und Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen vor enorme Herausforderungen.
Die Staatsregierung fordert daher die Bundesregierung auf, mehrere Schritte zu ergreifen, um entschlossen gegen den Preisanstieg vorzugehen, eine weitere Verunsicherung der Bevölkerung zu vermeiden und das Vertrauen in die Stabilität des Geldes zu erhalten. Konkret setzt sich Bayern für folgende Maßnahmen ein:
· EZB darf Ausstieg aus Nullzinspolitik nicht verpassen
Es ist in erster Linie Aufgabe der Europäischen Zentralbank (EZB), im Falle einer sich verfestigenden Teuerung angemessene Gegenmaßnahmen zu ergreifen und stabile Preise zu gewährleisten. Der Bundesrat soll daher darauf hinweisen, dass die EZB den richtigen Zeitpunkt für die Einleitung des geregelten Ausstiegs aus dem geldpolitischen Krisenmodus nach der Finanz-, Euro- und- Coronakrise nicht verpassen darf.
· Kompensation steigender Energie- und Kraftstoffpreise
Die inflationstreibende Wirkung des in den kommenden Jahren weiter steigenden nationalen CO2-Preises soll durch eine parallele Entlastung der Haushalte bei den Energiekosten kompensiert werden, etwa über eine Absenkung der Stromsteuer und der EEG-Umlage sowie eine Koppelung der Höhe der Pendlerpauschale an die Entwicklung der Kraftstoffpreise.
· Verbesserung der steuerlichen Bedingungen für Sparer
Möglichkeiten sind hier die Anhebung des Sparer-Pauschbetrages, eine Wiedereinführung einer Spekulationsfrist bei der Veräußerung langfristiger Kapitalanlagen im Privatvermögen sowie eine Wiedereinführung einer vollständigen Steuerbefreiung für Erträge aus Einmalauszahlungen aus Lebensversicherungen.
Zudem nahm der Bundesrat im Rahmen der Befassung mit EU-Vorlagen u.a. zum jährlichen Bericht der EU-Kommission zur Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten Stellung.
Darüber hinaus bestätigte die Länderkammer die Neufassung des StVO-Bußgeldkataloges. Nach längerer Diskussion über die Ausgestaltung war im April 2021 in der Verkehrsministerkonferenz ein Kompromiss erzielt worden, dem jetzt der Bundesrat zustimmte. Danach werden Geldbußen, insbesondere für Park- und Geschwindigkeitsverstöße, deutlich angehoben. Künftig gilt im unteren Segment eine Verdoppelung der Sätze (z.B. innerorts bis 20 km/h statt zuvor bis 35 € jetzt bis zu 70 €; außerorts bis 20 km/h statt zuvor bis 30 € jetzt bis 60 €). Ziel ist, die Sicherheit vor allem für den Rad- und Fußgängerverkehr zu erhöhen und ein Zeichen für den Umweltschutz zu setzen.
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