Bundesratssitzungen
Die Bewältigung der Corona-Pandemie stellt insbesondere für Pflegekräfte auf Intensivstationen und in klinischen Einsatzbereichen seit mehr als eineinhalb Jahren eine extreme Belastung dar. Bayern setzt sich deshalb dafür ein, dass das Gehalt insbesondere von diesen Intensivpflegekräften mindestens für ein Jahr verdoppelt wird.
Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek stellte die Bundesratsinitiative der Staatsregierung im Bundesrat vor.
Mit der bayerischen Bundesratsinitiative wird die Bundesregierung aufgefordert, zeitnah das verfügbare Nettoeinkommen von Intensivpflegekräften und Pflegekräften mit vergleichbaren Belastungen im klinischen Bereich für das Jahr 2022 zu erhöhen. Damit soll ein deutliches und überfälliges Zeichen der Wertschätzung für den großen Einsatz des Pflegepersonals gesetzt werden. Der Freistaat schlägt dafür die Prüfung einer zeitlich befristeten Lohnsteuerbefreiung von Intensivpflegekräften und Pflegekräften in vergleichbaren klinischen Einsatzbereichen an Krankenhäusern sowie einer wesentlichen Erweiterung der angekündigten Pflegeprämie des Bundes vor – ggf. in Kombination mit einer vollständigen Steuerfreistellung dieser Prämie.
Der Freistaat weist in der Bundesratsinitiative zudem eindringlich darauf hin, dass auch die Langzeitpflege während der Corona-Pandemie große Herausforderungen zu meistern hatte. Bayern fordert daher, dass perspektivisch auch in der Langzeitpflege sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich Steuerbefreiungen zumindest von Zuschlägen und anderen Gehaltsbestandteilen realisiert werden.
Der Bundesrat begrüßte das „Fit for 55“-Paket der EU-Kommission als wichtigen Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität der EU und nahm zu den umfangreichen Regelungen Stellung. Insgesamt 13 Legislativakte sollen als Teil des „Green Deal“ zum klimafreundlichen Umbau der Wirtschaft beitragen, damit die erhöhten EU-Klimaziele – 55 % weniger Treibhausgase bis 2030 (gegenüber 1990) und Klimaneutralität bis 2050 – erreicht werden können.
Zudem befasste sich der Bundesrat im sog. 1. Durchgang mit dem Gesetzentwurf zum 2. Nachtragshaushalt 2021. Bayern machte seine erheblichen Bedenken zur Übertragung von nicht ausgeschöpften Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Mrd. EUR an das Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ im Wege einer Protokollerklärung  deutlich.
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